Medienmitteilungen
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Schweizer Premiere: Fünf Kantone planen gemeinsam stationäre Gesundheitsversorgung
Zum ersten Mal in der Schweizer Gesundheitspolitik möchten fünf Kantone bei der Planung der kantonalen Gesundheitsversorgung zusammenspannen. Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen wollen die Planung der Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie gemeinsam angehen. Sie haben dazu heute in Rapperswil-Jona eine Absichtserklärung unterzeichnet.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus der Sitzung vom 4. Februar 2020, Teil 2
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus der Sitzung vom 4. Februar 2020, Teil 1
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Suchtberatungen in Appenzell sind gefragt
Die Angebote der kantonalen Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell I.Rh. wurden im vergangenen Jahr rege benutzt. Es konnten im Vergleich zu 2018 sowohl mehr Neumeldungen, als auch mehr laufende Beratungen und Gespräche verzeichnet werden. Seit diesem Jahr arbeitet die Beratungsstelle für Suchtfragen enger mit der Jugendanwaltschaft Appenzell zusammen, um jugendliche Betäubungsmittelkonsumenten frühzeitig zu beraten.
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Bericht über das Vorgehen im Neubauprojekt AVZ+
Wegen der unbefriedigenden betrieblichen Entwicklung des Spitals Appenzell in den letzten zwei Jahren hat die Standeskommission eine Situationsanalyse durchgeführt und darüber einen Bericht an den Grossen Rat verfasst. Sie ist zum Schluss gelangt, das Neubauprojekt für das AVZ+ gemäss Terminplan fortzuführen.
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Eidgenössische Abstimmung vom 9. Februar 2020
Ergebnis der eidgenössischen Abstimmung vom 9. Februar 2020 im Kanton Appenzell I.Rh.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus der Sitzung vom 21. Januar 2020, Teil 2
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Erfreuliches Resultat bei Alkoholtestkäufen in Innerrhoden
Im November 2019 wurden acht Verkaufsstellen in Appenzell I.Rh. darauf getestet, ob sie sich an die Jugendschutzbestimmungen halten und keinen Alkohol an Jugendliche verkaufen. Erfreulicherweise haben sich alle Verkaufsstellen an das Verkaufsverbot gehalten.
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Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 3. Februar 2020
Mitteilungen aus der Session vom 3. Februar 2020
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Kantonale Zulassungsbestimmungen für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung angepasst
Einrichtungen der Gesundheitsversorgung benötigen gemäss Gesundheitsgesetz eine kantonale Bewilligung. Die Standeskommission hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen, welche die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten von Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich regeln, mittels einer Totalrevision präzisiert. Bisherige Betriebsbewilligungen bleiben weiterhin gültig. Für neu der Bewilligungspflicht unterstellte Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2021.