Kein weiterer tragischer Verjährungsfall

21.08.2020
In einem kürzlich im Appenzeller Volksfreund abgedruckten Leserbrief wurde behauptet, dass bei der Staatsanwaltschaft Appenzell erneut ein tragischer Verjährungsfall drohe. Die Standeskommission stellt fest, dass diese Aussage nicht richtig ist.

In einem kürzlich im Appenzeller Volksfreund abgedruckten Leserbrief wurde behauptet, dass bei der Staatsanwaltschaft Appenzell erneut ein tragischer Verjährungsfall drohe. Die Standeskommission stellt fest, dass diese Aussage nicht richtig ist.

Der Verfasser eines in der Ausgabe des Appenzeller Volksfreunds vom 18. August 2020 erschienenen Leserbriefs, führte unter anderem aus, bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell I.Rh. drohe «ein weiterer tragischer Verjährungsfall». Auf der Grundlage der schon seit geraumer Zeit bestehenden, quartalsweisen Kontrolle der Standeskommission über die Pendenzen der Staatsanwaltschaft, welche die Überwachung der Verjährungsfristen beinhaltet, kann festgestellt werden, dass die im Leserbrief gemachte Aussage haltlos ist und derzeit kein solches Risiko besteht. Abklärungen bei der Staatsanwaltschaft haben diese Auffassung bestätigt.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut