Chemikalien
Mit Chemikalien wird im Haushalt, im Gewerbe und in der Industrie gearbeitet. Viele dieser Stoffe sind belastend für die Umwelt und können die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden.
Chemikalien gelten als gefährlich, wenn sie die Vorschriften nach Anhang 2 Ziffer 1 der Chemikalienverordnung (ChemV) in den Bereichen physikalische Gefahren, Gesundheitsfragen, Umweltgefahren und weitere Gefahren erfüllen.
Seit dem 1. Januar 2026 wird der Vollzug der Chemikaliengesetzgebung durch das Interkantonale Labor Schaffhausen (IKL) wahrgenommen. Mit der Zusammenführung der Chemikalienfachstellen der Kantone Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh. und Schaffhausen soll der Vollzug im Bereich Marktkontrolle effizienter gestaltet und die Fachkompetenz im Bereich des Chemikalienrechts gestärkt werden.