Chemikalien-Ansprechperson

Jeder Betrieb, welcher mit gefährlichen Chemikalien umgeht, muss eine Chemikalien-Ansprechperson definieren. Diese Person gilt als Verbindungsstelle zu den zuständigen Behörden und benötigt gewisse organisatorische und betriebliche Kompetenzen. Diese muss den Behörden unaufgefordert mitgeteilt werden, wenn der Betrieb als Hersteller Chemikalien verkauft und Sicherheitsdatenblätter erstellen. Alle anderen Betriebe müssen diese auf Anfrage bekannt geben.