Störfallvorsorge

Ein Störfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis mit Schäden an der Bevölkerung und/oder der Umwelt. Dies sind Brände, Explosionen mit Trümmerwurf und Druckwellen, Vergiftungen, Verunreinigungen von Gewässer oder Grundwasser und so weiter. Die Störfallverordnung (StFV) hat den Schutz von Mensch und Umwelt vor Störfallen zum Ziel.

Betreiber von Anlagen, welche bei ausserordentlichen Ereignissen den Menschen oder seine Umwelt schwer schädigen können, müssen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt in Eigenverantwortung die notwendigen Massnahmen treffen. Diese dienen dazu, dass …

  • das Gefahrenpotential verkleinert wird.
  • Störfälle verhindert werden.
  • die Auswirkungen von Störfällen ausserhalb des Betriebsareals bewältigt werden.

Der Kanton übernimmt folgende Aufgaben:

  • Meldestelle bei Ereignissen
  • Alarmierung bei Ereignissen
  • Koordination der Einsatzplanung
  • Koordination der Betriebskontrollen