Tankanlagen

Tankanlagen und Gebindelager bergen ein Risiko für Boden und Gewässer. Sie bedürfen deshalb regelmässiger Wartung und Kontrolle. Dabei liegt die Verantwortung hauptsächlich beim Anlagenbesitzer und -betreiber. Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt "Informationen für Tankinhaber".

Art und Standort der Tankanlage sind massgebend, ob die Anlage gewässerschutzrechtlich bewilligungs- oder meldepflichtig ist, Unterseite "Bewilligungs- und Meldepflicht".

Wir beraten Sie gerne vor Eingabe von Gesuchen und beim Bau oder Betrieb von Anlagen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von der KVU unter Tankanlagen.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt

Telefon +41 71 788 93 02

Kleger Desirée
Desirée Kleger

Leitung Fachstelle Lärm, Luft und Umwelt
Telefon: +41 71 788 92 23
E-Mail: desiree.kleger@bud.ai.ch
Arbeitstage: Montag und Mittwoch bis Freitag