Güllen zum richtigen Zeitpunkt

15.07.2020
Um die Umweltauswirkungen des Gülleaustrags zu reduzieren, ist der richtige Ausbringungszeitpunkt entscheidend. Das Amt für Umwelt und das Landwirtschaftsamt haben für den Kanton Appenzell I.Rh. ein Konzept für das Austragen von Gülle erarbeitet. Dieses unterstützt sowohl Landwirtinnen und Landwirte als auch Behörden.

Um die Umweltauswirkungen des Gülleaustrags zu reduzieren, ist der richtige Ausbringungszeitpunkt entscheidend. Das Amt für Umwelt und das Landwirtschaftsamt haben für den Kanton Appenzell I.Rh. ein Konzept für das Austragen von Gülle erarbeitet. Dieses unterstützt sowohl Landwirtinnen und Landwirte als auch Behörden.

Nach den letzten Wochen mit intensiver Heu- und Emdernte im ganzen Kanton werden die Pflanzen durch das Austragen von Gülle und Mist wieder mit der nötigen Nährstoffmenge versorgt. Damit der Dünger nicht in die Gewässer abgeschwemmt oder ins Grundwasser ausgewaschen wird und möglichst wenige umweltgefährdende Stickstoffgase in die Luft entweichen, ist der richtige Güllezeitpunkt entscheidend. Diesen zu bestimmen liegt in der Verantwortung der Landwirtinnen und Landwirte.

Das Landwirtschaftsamt und das Amt für Umwelt stellen neu auf der Kantonswebseite eine In-formationsplattform rund um das Thema Güllen zur Verfügung. Basis dieser Informationsplattform ist das gemeinsam erarbeitete «Konzept Gülleaustrag», dessen Umsetzung das Ziel verfolgt, die Umweltauswirkungen des Gülleaustrags zu verringern. Es dient einerseits der Landwirtschaft als Entscheidungshilfe zum Düngezeitpunkt, andererseits den Behörden als Vollzugsinstrument.

Die Informationsplattform www.ai.ch/duengen orientiert mit einem Ampelsystem über die aktuelle Situation zum Güllezeitpunkt. Jetzt - während der Vegetationszeit (Phase Grün) - ist Güllen nach Einhaltung der geltenden Regeln und nach guter landwirtschaftlicher Praxis möglich.

Im Winter ist der Austrag von Gülle verboten (Vegetationsruhe, Phase Rot). Der Kanton Appenzell I.Rh. kennt kein kalendarisch bezeichnetes Verbot. Die Vegetationsruhe beginnt und endet abhängig von der Tagesmitteltemperatur. Auf der Informationsplattform werden in der Übergangszeit (Phase Orange) spezielle Hinweise oder Teilfreigaben für beispielsweise südexponierte Lagen publiziert. Landwirtinnen und Landwirte werden angehalten, sich vor dem Düngen entsprechend auf der Seite zu informieren. Für weitere Informationen stehen das Landwirtschaftsamt und das Amt für Umwelt zur Verfügung.

Geltende Regeln für den Gülleaustrag
Das Gewässerschutzgesetz und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung regeln die Beziehung zwischen Gülleaustrag und Beeinträchtigung der Gewässer. Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, die kantonalen Merkblätter sowie die Richtlinien zur Beurteilung von Bodenbeschaffenheit und Witterung sind online verfügbar unter www.ai.ch/duengen.

Aktuell gilt: Der Boden darf beim Gülleaustrag nicht ausgetrocknet oder wassergesättigt sein. Gülle darf bei Niederschlägen nicht in Gewässer, Pufferstreifen, Strassen oder Wege abgeschwemmt werden. Der Austrag bei Starkregen (>17mm/h oder 5mm/5min) ist verboten.

Bei Temperaturen >25°C - gemessen im Schatten und 2m über Boden - ist der Gülleaustrag nicht zulässig. Einzige Ausnahme ist der Austrag mit Schleppschlauch bis zu einer Maximaltemperatur von 27°C.

Mitteilung im Wortlaut