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Sturm «Vaia»: Markant mehr Sturmholz kommt zum Vorschein
Das Oberforstamt geht nach Begehung der meisten Sturmflächen neu von mindestens 9’000 Kubikmetern Sturmholz aus. Rund 190 Waldparzellen sind von den Folgen von «Vaia» betroffen. Es ist vorgesehen, im ganzen Sturmschadengebiet pro Kubikmeter Fichte Fr. 15.-- als Beitrag zur Verhütung von Borkenkäferschäden im Schutzwald einzusetzen. Dabei gelten jedoch einige Regeln und Einschränkungen.
Exkursion Wald Obwalden – «Bruggerwald-Kronberg»
Am vergangenen Freitag waren Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer aus dem Kanton Obwalden in Appenzell zu Besuch. Auf einer Exkursion vom Kronberg zum Restaurant Lehmen lernten sie das Waldreservat «Bruggerwald-Kronberg» näher kennen.
Nach dem Sturm «Vaia» - Empfehlungen und Anweisungen an die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
Das Oberforstamt schätzt die Folgen von «Vaia» auf etwa 5’000 Kubikmeter Sturmholz. Dies entspricht ungefähr einem Viertel einer Jahresnutzung. Es sind wesentlich mehr Bäume von den Sturmböen gebrochen als entwurzelt worden. Grösstenteils handelt es sich um Fichten. Wenn möglich soll das Holz in langer Form auf Lagerplätze gerückt werden. Das Oberforstamt weist nochmals darauf hin, dass das Aufrüsten von Sturmholz eine sehr gefährliche Arbeit ist. Selbst gut ausgebildete und erfahrene Waldarbeiter sind dabei stark gefordert.
Einheimische Pflanzen statt exotische Problempflanzen
Die Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben gemeinsam einen Flyer erstellt, um aufzuzeigen mit welchen einheimischen Pflanzen die Neophyten in den Gärten ersetzt werden können.
False Sturm «Vaia» verursacht erhebliche Waldschäden - Aufruf zu höchster Vorsicht beim Aufrüsten von Sturmholz
Nach der Sturmnacht von Montag auf Dienstag wurden dem Innerrhoder Oberforstamt zahlreiche Waldschäden gemeldet. Diese Meldungen und erste Kontrollgänge vor Ort zeigen einen Schwerpunkt der Schäden in den Bezirken Schlatt-Haslen und Gonten. Da weiterhin kräftige Winde mit starken Böen zu erwarten sind, warnt das Oberforstamt vor dem Betreten der Sturmschadengebiete. Die betroffenen Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen sowie deren beauftragte Waldarbeiter werden aufgefordert, höchste Vorsicht bei den Holzereiarbeiten walten zu lassen.
Vogelgrippe-Massnahmen für Geflügelhaltende und Registrierungspflicht
Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz wieder aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Die Vorschriften gelten für sämtliche Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz ab Montag, 28. November 2022.
False Was der Neuntöter am Appenzellerland schätzt
Pünktlich vor der Rückkehr des Neuntöters aus dem Süden wird im Gebiet Herren in Oberegg eine Weide für den Neuntöter optimiert. Er brütet bereits im Gebiet Kapf - ganz in der Nähe. Die Aufwertungsmassnahmen zugunsten der gefährdeten Vogelart werden seit mehreren Jahren im Rahmen von Artenförderungsprojekten in den beiden Appenzeller Kantonen durchgeführt. Die Aufwertungen der potenziellen Neuntöterlebensräume basieren auf dem freiwilligen Engagement der Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie der landwirtschaftlichen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter.
False Eröffnung des umgebauten Berggasthauses Äscher
Das Bauprojekt beim Berggasthaus Äscher konnte wie geplant auf Beginn der Sommersaison 2020 abgeschlossen werden. Die Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie bedingen für den Saisonstart 2020 jedoch erhebliche betriebliche Anpassungen. Trotz dieser speziellen Ausgangslage freuen sich die Wildkirchlistiftung und die Pächterin des Berggasthauses Äscher auf die Gäste in neu gestalteter Atmosphäre.
False Appenzell I.Rh. führt den ÖREB-Kataster ein
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ist das offizielle Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Der Kanton Appenzell I.Rh. hat diese Verbundaufgabe zwischen Kanton und Bund 2016 in Angriff genommen. Nach mehrjähriger Arbeit wird das Portal nun freigegeben. Damit erhalten der Kanton und die Bezirke sowie die Öffentlichkeit Zugang zu verlässlichen Eigentumsbeschränkungen der Grundstücke.

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