Unterstützungsmöglichkeiten der Wirtschaftsförderung

Individuelle Erstberatung

Die individuelle Erstberatung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung der Situation, Ansprüche und Fragen des Unternehmens. Sei es eine Ansiedlung, die Entwicklung der Firma oder andere Bedürfnisse. Gerne erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme.

Bereitstellen von Informationen zum Kanton

Das Amt für Wirtschaft stellt den Unternehmen nach Wunsch Informationen zum Kanton bereit. In der Statistikbroschüre «Unser Innerrhoden in Zahlen» wie auch unter Standortvorteile sind ausgewählte Informationen und Statistiken publiziert.

Fördermöglichkeiten der Wirtschaftsförderung

Die Wirtschaftsförderung des Kantons kann auf Grundlage des Wirtschaftsförderungsgesetzes WFG und spezifischer Programme Projekte oder einzelne Betriebe unterstützen. Je nach Förderung müssen unterschiedliche Kriterien eingehalten werden.

Vermittlung von Kontakten

Bei Anliegen der Unternehmen vermittelt das Amt für Wirtschaft die passenden Ansprechpartner innerhalb und ausserhalb der kantonalen Verwaltung. Einerseits Verbände oder Berater (wie z.B. Handels- und Industriekammer, Gewerbeverband oder Treuhänder). Andererseits Investoren, Organisationen im Bereich Innovationsförderung oder Business Development.

Entgegennahme von Anliegen

Das Amt für Wirtschaft nimmt Anliegen aller Art von Unternehmen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden oder Amtsstellen weiter.

Unterstützung bei der Suche nach Bauland und Immobilien

Zwei Plattformen ermöglichen einen Überblick über das Immobilienangebot in Appenzell Innerrhoden.

Informationen zur Personalsuche und Merkblatt Arztzeugnisse/Arbeitsfähigkeit

Firmen mit Sitz im Kanton können über das Innerrhoder Stellenportal www.job.ai.ch kostenlos Stellen ausschreiben. Auch für Praktika und Ferienjobs können  in einer separaten Rubrik konkrete Angebote oder allgemeine Ausschreibungen publiziert werden. Stellenausschreibungen können kostenpflichtig auf eines der grössten Online-Stellenportale der Schweiz exportiert werden.

Für die Ausbildung von Lernenden werden die Unternehmen durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung beraten.

Wenn ausländische Arbeitskräfte eingestellt werden, unterstützt das Amt für Wirtschaft die Firmen bei Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Die Bewilligungen werden durch das Amt für Ausländerfragen Appenzell I.Rh., das Arbeitsinspektorat oder das Bundesamt für Migration erteilt.

Beratung Jungunternehmen

Wirtschaftsförderung beginnt schon sehr früh, indem Unternehmern und Investoren Rahmenbedingungen offeriert werden, welche es ermöglichen, dass eine neugegründete Unternehmung schnell rentabel wird.

Die kantonale Wirtschaftsförderung informiert, berät und unterstützt Sie gerne in den Bereichen Handelsregister, Bewilligungen, die Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten.

Gesuche und Anliegen von Unternehmen werden unbürokratisch und schnell behandelt. Appenzell Innerrhoden hat eine kleine Verwaltung und kurze Entscheidungswege, bis hin zu Mitgliedern der Regierung.

Gerne erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme.

Fördermöglichkeiten

Je nach Ausrichtung und Eigenschaften einer Gründung gibt es im Amt für Wirtschaft finanzielle Fördermöglichkeiten und Möglichkeiten der Innovationsförderung. Der Kanton Appenzell Innerrhoden ist assoziiertes Mitglied im Verein Startfeld, der durch aktiven Support und enge Begleitung innovative, ambitionierte Jungunternehmen zum Fliegen bringen möchte. Innosuisse, die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (ehemals KTI), unterstützt Personen mit einer forschungs- und wissenschaftsbasierten Geschäftsidee oder Innovation, die ein Schweizer Start-up führen oder gründen möchten.

Businessplan

Der Businessplan ist ein wichtiges Navigationsinstrument auf Ihrem Weg zur erfolgreichen eigenen Firma. Er dient sowohl Ihnen als Unternehmer als Richtungsweiser, als auch als Grundlage für Verhandlungen mit Banken, Investoren und für Fördergelder.

Wer sind Sie? Wer ist Ihre Firma? Welche Produkte bieten Sie an? Wie sieht Ihr Markt aus? Welche Mitbewerber bearbeiten ebenfalls diesen Markt? Wieso sollte jemand bei Ihnen einkaufen? Wie sehen Ihre Finanzen denn in 3 Jahren aus?

Fragen über Fragen. Und diese sollte Ihr gut durchdachter und strukturierter Businessplan beantworten.

Informationen bietet auch das KMU-Portal des Bundes.

Bewilligungen Lex Koller

Bewilligung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller).

Der Grundstückerwerb in der Schweiz durch Personen im Ausland ist durch ein Bundesgesetz (SR 211.412.41) beschränkt. Für den Erwerb eines bewilligungspflichtigen Grundstücks bedürfen Personen im Ausland einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. In Appenzell I.Rh. bearbeitet das Amt für Wirtschaft die Gesuche.

Zuständige Stelle

Amt für Wirtschaft

Telefon +41 71 788 94 40