Arbeitsinspektorat

Arbeitsinspektorat

Die Aufgaben des Arbeitsinspektorates von Appenzell I.Rh. werden vom Arbeitsinspektorat von Appenzell A.Rh. wahrgenommen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der  Webseite des Arbeitsinspektorates von Appenzell A.Rh.

Die Aufsicht liegt beim Arbeitsamt des Kantons Appenzell I.Rh.

Aufgaben des Arbeitsinspektorats

Das kantonale Arbeitsinspektorat erfüllt folgende Hauptaufgaben:

  • Erteilung von Bewilligungen für vorübergehene Nacht- und Sonntagsarbeit gemäss Arbeitsgesetzgebung
    Dauerende oder regelmässig wiederkehrende Nacht- und Sonntagsarbeit wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO bewilligt
    Ausnahmebewilligungen gemäss kantonalem Ruhetagsgesetz werden vom Justiz-, Polizei- und Militärdepartement erteilt

  • Vollzug der Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung am Arbeitsplatz gemäss Unfallversicherungs- und Arbeitsgesetzgebung
  • Vollzug des Meldeverfahrens im Bereich Flankierende Massnahmen: Schweizer oder ausländische Arbeitgeber melden Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten und des Vereinigten Königreichs für Erwerbstätigkeiten bis maximal 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Meldung muss vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz erfolgen
    Erwerbsaufenthalte, welche länger als 90 Tage pro Kalenderjahr dauern, benötigen eine Bewilligung des Amtes für Ausländerfragen
  • Kontrollorgan und Meldestelle gemäss Bundesgesetzgebung gegen die Schwarzarbeit
  • Arbeitsmarktaufsicht: Sekretariat der Tripartiten Kommission Appenzell I.Rh. gemäss Art. 360b OR
  • Plangenehmigung und Planbegutachtung von Baugesuchen von gewerblichen und industriellen Betrieben gemäss Unfallversicherungs- und Arbeitsgesetzgebung