Waldplanung

Kantonale Waldplanung
Auflageverfahren der Waldfunktionen- und Waldreservatsplanung


Artikel 16 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald
Artikel 22 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald

Die Kantonale Waldplanung beinhaltet unter anderem die Waldfunktionenplanung und die Waldreservatsplanung. Sie sind in erster Linie für die Behörden verbindlich, betreffen aber auch den einzelnen Waldeigentümer und Waldbenutzer direkt.

Die Kantonale Waldfunktionenplanung und die Waldreservatsplanung wurden nach dem Anhörungsverfahren überarbeitet und am 26. Mai 2008 von der Standeskommission verabschiedet. Während der Auflagefrist vom 28. Juni bis 28. Juli 2008, konnten die Pläne und Begleitberichte auf dem Oberforstamt, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, eingesehen werden.

Am 17. Februar 2009 hat die Standeskommission die Waldfunktionen- und Waldreservatsplanung verabschiedet.

Seit Juli 2009 können die entsprechenden Pläne unter www.geoportal.ch aufgerufen werden.

Waldentwicklungsplan Appenzell I.Rh. (WEP)

Die Standeskommission hat am 19. Dezember 2023 den WEP genehmigt und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Die Medienmitteilung dazu folgt am 29. Dezember 2023. Der WEP steht bereits jetzt unten zum Download bereit.

Publikationen

Publikationen
Typ Titel Dokumentdatum
Waldentwicklungsplan Appenzell I.Rh. (WEP) 22.12.2023
Waldfunktionen 09.01.2017
Waldreservate 09.01.2017

Ansprechperson

Attenberger Martin