Covid-19-Unterstützung im Kulturbereich bis Ende 2021

06.11.2020
Kulturunternehmen können neu zusätzlich zu Ausfallenschädigungen auch Beiträge für Transformationsprojekte erhalten. Das hat die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., basierend auf dem eidgenössischen Covid-19-Gesetz, beschlossen.

Kulturunternehmen können neu zusätzlich zu Ausfallenschädigungen auch Beiträge für Transformationsprojekte erhalten. Das hat die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., basierend auf dem eidgenössischen Covid-19-Gesetz, beschlossen.

Die Standeskommission hat am 20. Oktober 2020 beschlossen, dass der Kanton auf Gesuch hin weiterhin Finanzhilfen an Kulturunternehmen leistet. Der Kredit wird je zur Hälfte vom Bund und dem Kanton finanziert.

Ausfallentschädigungen und Transformationsbeiträge

Vorgesehen sind im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht-rückzahlbare Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen und neu auch von Beiträgen an Transformationsprojekte. Kulturunternehmen können beim Kulturamt eine Ausfallentschädigung beantragen für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge staatlicher Massnahmen entsteht. Ebenso können sie für die Kosten, welche für Transformationsprojekte entstehen, Beiträge beantragen. Damit werden Projekte unterstützt, mit denen Kulturunternehmen eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse bezwecken und mit denen sie eine strukturelle Neuausrichtung oder Publikumsgewinnung erreichen wollen.

Regelungen in Bezug auf Kurzarbeitsentschädigung

Kulturunternehmen können zudem Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt. Als Kurzarbeit gelten aber auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Willen des Arbeitgebers unabhängige, Umstände zurückzuführen sind. Da die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen subsidiär zu den Kurzarbeitsentschädigungen sind, sind Betroffene in einem ersten Schritt aufgefordert, nach Möglichkeit Kurzarbeitsentschädigung zu beantragen.

Kulturelle Vielfalt erhalten

Die Unterstützungsmassnahmen sollen einerseits die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Kulturunternehmen mildern und andererseits diese bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse unterstützen. Die Massnahmen tragen dazu bei, die Kulturlandschaft zu sichern und damit die kulturelle Vielfalt zu erhalten.

Aktuelle Informationen und die entsprechenden Gesuchsformulare sind auf der Webseite ai.ch/coronavirus unter «Kultur» zu finden.

Mitteilung im Wortlaut