Medienmitteilungen Thema Coronavirus
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Aufhebung der Corona-Massnahmen gefordert
Die Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. unterstützen den Vorgehensvorschlag des Bundesrats für die Aufhebung der Covid-19-Massnahmen. Wenn die Lage es erlaubt, sollen alle Massnahmen in einem Schritt aufgehoben werden. Weiterhin festzuhalten ist jedoch an der Isolation, der Meldepflicht und der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
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Neuerungen bei Covid-Zertifikaten ab 31. Januar 2022
Am 31. Januar 2022 treten in der Schweiz zwei Neuerungen zum Covid-Zertifikat in Kraft. Einerseits wird die Gültigkeitsdauer der Impf- und Genesenenzertifikate verkürzt. Andererseits wird in gewissen Fällen die Impf-Codierung angepasst.
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Innerrhoden begrüsst Neuauflage der Härtefallverordnung
Die Standeskommission begrüsst die Bestrebungen des Bundesrats, die Härtefallhilfen zu Abfederung von coronabedingten Notlagen neu zu regeln. Sie befürwortet die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen in der Härtefallverordnung 2022 grösstenteils. Begrüsst wird insbesondere, dass schweizweit auf die Entschädigung ungedeckter Fixkosten abgestellt wird. Die Verordnung soll aber rückwirkend ab Oktober 2021 gelten, damit die neuen Voraussetzungen für die gesamte Periode mit den gleichen Parametern erfasst werden können.
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Kantonale Verwaltung bereitet sich auf Omikron vor
Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich schnell aus. Die Innerrhoder Verwaltung trifft Vorbereitungen für den Fall von personellen Engpässen. Die Standeskommission hat dazu eine Weisung erlassen.
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Ostschweizer Kantone für Verlängerung bis Ende Februar
Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau sind einverstanden mit einer Verlängerung der COVID-19-Massnahmen, aber vorderhand nur bis am 28. Februar 2022. Die Massnahmen müssen regelmässig überprüft und nach einem Abflachen der Omikronwelle gelockert werden. Die Kantone sprechen sich sodann für einen Verzicht auf Einreisetests bei geimpften und genesenen Personen und gegen den Fernunterricht an Hochschulen aus. Sie sehen vorderhand keinen Bedarf für zusätzliche kantonale Massnahmen.
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Covid-19: Impfungen für Kinder ab fünf Jahren möglich
Die ersten Impfdosen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren sind im Kanton Appenzell I.Rh. angekommen. Interessierte Eltern können sich in ihrer Haus- oder Kinderarztpraxis informieren. Anmeldungen nehmen einzelne Haus- und Kinderarztpraxen sowie das Ostschweizer Kinderspi-tal entgegen.
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Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors verlängert
Die eidgenössischen Räte haben am 17. Dezember 2021 eine Verlängerung von Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes (Massnahmen im Kulturbereich) bis Ende 2022 beschlossen. Gleichentags hat der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung ebenfalls bis Ende 2022 mit einzelnen Änderungen verlängert.
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Quarantäne wird auf sieben Tage reduziert
Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen angepasst und vereinfacht. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Davon ausgenommen sind Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrisch-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.
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Gesundheitsfachpersonen für Impfzentrum gesucht
Das Impfzentrum am kantonalen Gesundheitszentrum Appenzell muss aufgrund eines voraussichtlich erhöhten Bedarfs nach Erst- und Auffrischimpfungen allenfalls vorübergehend durch ein weiteres Impfzentrum ergänzt werden. Zur Verstärkung des Teams werden dazu per Januar 2022 Gesundheitsfachpersonen gesucht. Interessierte Personen melden sich bitte beim Gesundheitsamt.
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Erweitertes Impfangebot in der letzten Dezemberwoche
Das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen haben die Empfehlungen für die Covid-19-Auffrischimpfung angepasst. Eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird allen vollständig gegen Covid-19 geimpften Personen ab 16 Jahren frühestens neu vier Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen. Daher wird das Impfangebot im Kanton in der letzten Dezemberwoche kurzfristig entsprechend ausgebaut.