Coronavirus: Standeskommission setzt Kantonalen Führungsstab ein

05.03.2020
Die Standeskommission hat angesichts der schweizweit fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus beschlossen, den Kantonalen Führungsstab einzusetzen. Er soll die Bewältigung der nächsten Phasen vorbereiten. Weiter wird mit einem Merkblatt über die kantonale Umsetzung des Veranstaltungsverbots des Bundesrats informiert.

Die Standeskommission hat angesichts der schweizweit fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus beschlossen, den Kantonalen Führungsstab einzusetzen. Er soll die Bewältigung der nächsten Phasen vorbereiten. Weiter wird mit einem Merkblatt über die kantonale Umsetzung des Veranstaltungsverbots des Bundesrats informiert.

Einsetzung Kantonaler Führungsstab
Mit Beschluss der Standeskommission vom 3. März 2020 wurde der Kantonale Führungsstab eingesetzt. Dieser hat den Auftrag, den bereits seit einiger Zeit im Einsatz stehenden Fachstab zu unterstützen und die Vorbereitung der weiteren Planung im Zusammenhang mit dem Coronavirus anzugehen.

Handhabe Veranstaltungen im Kanton Appenzell I.Rh.
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat am 28. Februar 2020 beschlossen, grosse Veranstaltungen landesweit zu verbieten. Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen dürfen bis am 15. März 2020 nicht durchgeführt werden. Der Bund wird zu gegebener Zeit über eine allfällige Verlängerung oder Änderung beschliessen.

Der Kanton Appenzell I.Rh. hat für Veranstaltungen mit weniger als 1'000 Personen ein Merkblatt erarbeitet. Darin ist festgehalten, unter welchen Bedingungen solche Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen. Für Veranstaltungen mit 150 bis 1'000 Personen haben die Organisatoren zusammen mit dem Gesundheitsamt eine Risikoabwägung zu machen. Veranstaltungen bis 150 Personen können selbstverantwortlich ohne eine Einwilligung des Gesundheitsamts durchgeführt werden, wobei sich die Organisatoren auch in diesen Fällen an den Empfehlungen gemäss Merkblatt orientieren.

Organisatoren von Veranstaltungen mit 150 bis 1'000 Personen werden gebeten, sich rechtzeitig mit dem Gesundheitsamt Appenzell I.Rh., vorzugsweise via E-Mail an oder telefonisch unter 071 788 92 50, in Verbindung zu setzen. Damit vor der Veranstaltung eine Risikoabschätzung vorgenommen werden kann, sind dem Gesundheitsamt verschiedene Angaben zur Veranstaltung zu machen, wie etwa Durchführungsdatum, Zeit und Ort, Art und Ablauf der Veranstaltung, erwartete Anzahl Teilnehmende usw. Das Merkblatt und weitere unterstützende Unterlagen können unter www.ai.ch/coronavirus-veranstaltungen abgerufen werden.

Aktuelle Lage
Im Kanton Appenzell I.Rh. gibt es bislang keinen bestätigten Fall des Coronavirus. Die Bevölkerung wird gebeten, weiterhin die vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Hygienemassnahmen zu befolgen:
  • Halten Sie Abstand.
  • Vermeiden Sie Handeschütteln.
  • Waschen Sie sich regelmässig und richtig die Hände mit Seife.
  • Vermeiden Sie es, sich mit den Händen ins Gesicht zu fassen.
  • Niesen oder husten Sie in ein Taschentuch oder in Ihre Armbeuge. Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem geschlossenen Eimer.
  • Verwenden Sie Papierhandtücher oder Heisslufttrockner in öffentlichen Toiletten.
  • Bleiben Sie bei grippalen Symptomen (Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen) zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.
  • Gehen Sie nur nach telefonischer Anmeldung in die Arztpraxis oder die Notfallstation.
  • Lüften Sie Ihre Wohnräume regelmässig.

Auf der Webseite www.ai.ch/coronavirus werden laufend aktuelle Informationen bereitgestellt.

Weitere Informationen zum Coronavirus

  • Hotline Bundesamt für Gesundheit (täglich 24 Stunden)
    für Bevölkerung: Tel. +41 58 463 00 00
    für Reisende: Tel. +41 58 464 44 88
  • Webseite Bundesamt für Gesundheit
    www.bag-coronavirus.ch

Amtliche Mitteilung im Wortlaut

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