Härtefall-Unterstützung
Corona-Unterstützung für Betriebe (Stand 5.3.2021)
- Informationen zum Thema Kurzarbeit.
- Informationen zum Thema Erwerbsersatz.
- Antrag auf Corona-Härtefall-Unterstützung
Die Standeskommission stellt für die Härtefall-Unterstützung aufgrund der Corona-Pandemie einen maximalen Beitrag von Fr. 3.5 Mio. zur Verfügung. Ebenfalls können Bundesgelder von 1.89 Mio. für betroffene Unternehmen eingesetzt werden. Während die Kurzarbeitsentschädigung und der Erwerbsersatz helfen, die Personalaufwände zu reduzieren, wird mit der Härtefall-Unterstützung ein Beitrag an die ungedeckten Fixkosten geleistet. Unterstützungsgesuche sind beim Amt für Wirtschaft einzureichen. Die Gesuche werden von der Wirtschaftsförderungs-Kommission geprüft. Eine Übersicht zu der Härtefallverordnung des Bundes bietet die folgende Grafik.
Das Antragsformular ist per E-Mail einzureichen. Die Beilagen sind unterschrieben per Post ans Amt für Wirtschaft, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, oder per E-Mail an wirtschaft@ai.ch (max. 5MB) einzureichen. Alle Angaben sind erforderlich. Unvollständig ausgefüllte Formulare können nicht versendet werden. Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 eingereicht werden.
Weitere Informationen zu der Härtefall-Unterstützung im Kanton Appenzell I.Rh. finden Sie hier.