Verzicht auf Durchführung der Märzsession

16.03.2020
Infolge der Entwicklung der Corona-Epidemie hat das Büro des Grossen Rates beschlossen, die Session vom 30. März 2020 nicht durchzuführen.

Infolge der Entwicklung der Corona-Epidemie hat das Büro des Grossen Rates beschlossen, die Session vom 30. März 2020 nicht durchzuführen.

Im Zuge der rasanten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat am 13. März 2020 die Vorgaben für Versammlungen markant verschärft. Zwar sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen derzeit noch möglich, aber es sind rigorose Schutzmassnahmen zu beachten. So müssen insbesondere die räumlichen Verhältnisse am Versammlungsort so angepasst werden, dass die Hygienevorgaben des Bundes samt den Abstandsempfehlungen zwischen den teilnehmenden Personen eingehalten werden. Eine solche Anpassung ist im Grossratssaal nicht möglich.

Das Büro des Grossen Rates hat daher beschlossen, die Session vom 30. März 2020 nicht durchzuführen. Die auf dieses Datum traktandierten Geschäfte sollen an der Session vom 22. Juni 2020 behandelt werden.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut

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