Neue Regelungen für Besuche der Verwaltung

30.10.2020
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Maskentragpflicht verschärft. Davon ist auch die kantonale Verwaltung betroffen. Ab sofort gilt für Besucherinnen und Besucher in den Verwaltungsgebäuden eine grundsätzliche Maskenpflicht.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Maskentragpflicht verschärft. Davon ist auch die kantonale Verwaltung betroffen. Ab sofort gilt für Besucherinnen und Besucher in den Verwaltungsgebäuden eine grundsätzliche Maskenpflicht.

Im Rahmen der verstärkten Bekämpfung der Corona-Pandemie hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, dass nicht mehr nur in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskenpflicht gilt, sondern auch in Büros und an anderen Arbeitsplätzen in Gebäuden. Daraus ergibt sich für Besucherinnen und Besucher der kantonalen Verwaltung, dass sie in Verwaltungsgebäuden ständig eine Schutzmaske tragen müssen. Ausgenommen sind Personen, die keine Maske tragen können, insbesondere aus medizinischen Gründen. Weitere Ausnahmen können sich aus der amtlichen Verrichtung ergeben. So wird beispielsweise beim Erstellen eines Passfotos selbstverständlich keine Maske getragen.

Um für die Besuche weiterhin einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

  • Nutzen Sie für einfache Anfragen oder Auskünfte oder das Bestellen von Formularen das Telefon oder machen Sie ein E-Mail. Viele amtliche Formulare können zudem auf der Website des Kantons, www.ai.ch, heruntergeladen werden.
  • Ist ein Besuch der Verwaltung notwendig, vereinbaren Sie vorab einen Termin. Kommen Sie möglichst nicht unangemeldet auf eine Amtsstelle, zumal ein erheblicher Anteil der Mitarbeitenden im Home-Office arbeitet und nicht in den Verwaltungsgebäuden angetroffen werden kann. Sodann können mit einer Anmeldung auch Wartezeiten vermieden werden.
  • Beachten Sie bei Ihren Besuchen die Hinweise und Anweisungen zu den Schutzmassnahmen, insbesondere die Plakate bei den Eingängen und bei den Amtsstellen mit erhöhtem Publikumsverkehr.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Mitteilung im Wortlaut

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