Funkensonntag 2020

19.03.2020
Der Funkensonntag erhält in diesem März eine ganz besondere und neue Bedeutung. Die bereits aufgebauten Funken müssen abgebrannt werden und zwar unter Aufsicht von maximal fünf Personen. Zuschauerinnen und Zuschauer sind im Rahmen des geltenden Veranstaltungsverbots nicht zugelassen. Angemeldete aber noch nicht aufgestellte Funken dürfen nicht mehr aufgebaut werden.

Der Funkensonntag erhält in diesem März eine ganz besondere und neue Bedeutung. Die bereits aufgebauten Funken müssen abgebrannt werden und zwar unter Aufsicht von maximal fünf Personen. Zuschauerinnen und Zuschauer sind im Rahmen des geltenden Veranstaltungsverbots nicht zugelassen. Angemeldete aber noch nicht aufgestellte Funken dürfen nicht mehr aufgebaut werden.

Funken müssen am Funkensonntag abgebrannt werden
Die Standeskommission hat beschlossen, dass angemeldete aber noch nicht aufgestellte Funken nicht mehr gebaut werden dürfen. Die traditionellen Funken müssen am Funkensonntag, 22. März 2020, abgebrannt werden. Falls dies beispielsweise wegen Sturmböen nicht möglich sein sollte, werden die Funkenchefs von den Feuerwehren rechtzeitig informiert und vom Führungsstab wird ein neuer Termin festgelegt.

Beim Anzünden und Abbrennen der Funken dürfen maximal fünf Personen vor Ort sein. Die Feuerwehren beaufsichtigen das Abbrennen der Funken und sorgen für die notwendige Sicherheit.

Funkenpartys oder ähnliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Funkensonntag sind verboten. Verantwortlich für die Einhaltung ist der jeweilige Funkenchef.

Die Kantonspolizei kontrolliert die angeordneten Massnahmen.

Kein Zuwarten mit Abbrennen
Das heutige Versammlungsverbot wird nach Einschätzung des Kantonalen Führungsstabs noch mehrere Wochen anhalten. Ein Abbau kommt bis auf Weiteres nicht in Frage, weil dazu auch eine grössere Anzahl von Menschen relativ eng zusammenarbeiten müsste. Eine Verschiebung des Abbrennens in den Sommer hinein ist nicht zielführend, wenn man sich die heissen, trockenen Sommer der Vorjahre vor Augen führt.

Neue Bedeutung der Funken
Wie Landammann Roland Inauen und Landesfähnrich Jakob Signer anlässlich der Medienkonferenz vom 18. März 2020 ausführten, soll der kommende Funkensonntag für dieses Jahr eine ganz neue Bedeutung erhalten. Die Funken im Land sollen als Mahnfeuer die Solidarität aller Kantonseinwohnerinnen und -einwohner, besonders die Solidarität gegenüber den alten und gefährdeten Menschen, verdeutlichen.

Die Funken strahlen einen Dank aus an alle, die sich zum Wohl der Volksgesundheit und der Zusammengehörigkeit einsetzen. Sie sind ein weithin sichtbares Zeichen des Mutes und der Hoffnung. Beides ist zur gemeinsamen Bewältigung dieser ausserordentlichen Lage unentbehrlich. Die Bevölkerung wird gebeten, den besinnlichen und stillen Charakter des diesjährigen Funkensonntags nicht mit Feuerwerk und Böllern zu stören.

Wir danken allen Funkenchefs und den Erbauern der Funken für das strikte Einhalten dieser angeordneten Massnahmen.

Mitteilung im Wortlaut

Hier geht es zur Informationsseite Coronavirus