Coronavirus: Durchführung der anstehenden Gemeindeversammlungen

11.03.2020
Nach dem heutigen Stand der Dinge können die im März angesetzten Schul- und Kirchgemeindeversammlungen im Kanton durchgeführt werden, wenn verschiedene Vorsichtsmassnahmen beachtet werden. Sollte sich die Situation mit dem Coronavirus und damit die Vorgaben für die Durchführung von Veranstaltungen verschärfen, würden die Behörden und die Bevölkerung wieder informiert.

Nach dem heutigen Stand der Dinge können die im März angesetzten Schul- und Kirchgemeindeversammlungen im Kanton durchgeführt werden, wenn verschiedene Vorsichtsmassnahmen beachtet werden. Sollte sich die Situation mit dem Coronavirus und damit die Vorgaben für die Durchführung von Veranstaltungen verschärfen, würden die Behörden und die Bevölkerung wieder informiert.  

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat am 28. Februar 2020 entschieden, dass in der Schweiz Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen mindestens bis am 15. März 2020 verboten sind. Für Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen legen die Kantone das Erforderliche fest. Der Kanton Appenzell I.Rh. hat in der Folge ein Merkblatt für die Durchführung solcher Veranstaltungen herausgegeben, siehe www.ai.ch/coronavirus-veranstaltungen.

Mit Blick auf die in der zweiten Hälfte des Monats März angesetzten Gemeindeversammlungen der Schul- und Kirchgemeinden wurde die Situation überprüft. Ergeben sich von Bundesseite keine Verschärfungen bezüglich der Vorgaben zu Veranstaltungen, können die Versammlungen durchgeführt werden. Es sind aber besondere Begleitmassnahmen zu ergreifen. So sind an den Eingängen Hinweistafeln auf Hygienemassnahmen und das Abstandhalten zu platzieren. Am Eingang sollen die Teilnehmenden nach Symptomen wie Fieber oder Husten abgefragt werden. Personen mit solchen Symptomen sollten vorsichtshalber zu Hause bleiben. Besonders gefährdeten Personen wird empfohlen, in ihrem eigenen Interesse die Versammlungen nicht zu besuchen. Sofern es die räumlichen Verhältnisse zulassen, sollen sich die Besucherinnen und Besucher möglichst weit auseinander hinsetzen.

Die kantonalen Vorgaben lassen also die Durchführung der Gemeindeversammlungen unter Beachtung verschiedener Massnahmen zu. Sollten allerdings die Behörden der Schul- und Kirchgemeinden aufgrund einer Risikoabwägung im konkreten Fall zum Schluss gelangen, die Versammlung zu verschieben, bleibt dies möglich.

Sobald sich die Situation so verändern würde, dass die Versammlungen nicht durchgeführt werden könnten, werden die Behörden und die Bevölkerung wieder orientiert.

Was die Landsgemeinde betrifft, wird die Entwicklung sorgfältig verfolgt. Über eine definitive Durchführung kann zurzeit noch nicht entschieden werden. Als letzten Entscheidtermin für eine allfällige Verschiebung der Landsgemeinde hat die Standeskommission den 14. April 2020 festgelegt.

Mitteilung im Wortlaut

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