Coronavirus: Auswirkungen der neusten Massnahmen des Bundes auf Innerrhoden

13.03.2020
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitergehende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Der Schulunterricht wird ab kommendem Montag bis am 4. April auf allen Stufen ausgesetzt. Das Veranstaltungsverbot wird verschärft und bis Ende April verlän-gert.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitergehende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Der Schulunterricht wird ab kommendem Montag bis am 4. April auf allen Stufen ausgesetzt. Das Veranstaltungsverbot wird verschärft und bis Ende April verlängert.

Laut Beschluss des Bundesrats darf bis am 4. April kein Präsenzunterricht an den Schulen stattfinden. Für Schülerinnen und Schüler der Kindergarten- und der Primarschulklassen sowie der Realschul- und Sekundarschulklassen bestehen in dieser Zeit Betreuungsangebote. Wer diese in Anspruch nehmen will, erscheint am Montag, 16. März 2020, gemäss Stundenplan im Schulzimmer der Klassenlehrperson. Für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums St.Antonius besteht kein Betreuungsangebot. Der Unterricht wird in dieser Zeit über eine online-Plattform stattfinden. Laufend aktualisierte Informationen sind auf der Kantonswebsite unter www.ai.ch/coronavirus-bildung abrufbar.

Der Bundesrat hat sodann die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) erlassen. Darin ist unter anderem festgehalten, dass das vom Bundesrat am 28. Februar 2020 erlassene Veranstaltungsverbot verlängert und verschärft wird. Neu sind Veranstaltungen ab 100 Personen bis und mit 30. April 2020 verboten. Die Kantone müssen für Veranstaltungen bis 100 Personen keine Risikoabwägung mehr vornehmen. Organisatoren von solchen Veranstaltungen im Kanton Appenzell I.Rh. werden aber gebeten, besonders gefährdete Personen zu schützen und sich an die Hygienemassnahmen gemäss Flyer des Bundesamts für Gesundheit zu halten. Das aktualisierte Merkblatt für Veranstaltungen im Kanton Appenzell I.Rh. kann unter www.ai.ch/coronavirus-veranstaltungen eingesehen werden.

In den Zeitraum des verlängerten Veranstaltungsverbots fällt die Landsgemeinde vom 26. April 2020. Die Standeskommission wird sich am kommenden Dienstag, 17. März 2020, mit der neuen Ausgangslage befassen und die Bevölkerung danach informieren.

Mitteilung im Wortlaut

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