Temporäre Durchfahrtsbeschränkung Schmäuslemarkt wird umgesetzt

19.07.2022
Keiner der acht Rekurse gegen die temporäre Durchfahrtsbeschränkung über den Schmäuslemarkt in Appenzell wurde an das Kantonsgericht weitergezogen. Somit ist die Verkehrsanordnung vom 8. Januar 2022 rechtskräftig. Zwischen 1. Mai und 31. Oktober ist die Durchfahrt auf der Süd-Nordverbindung vom Postplatz zur Marktgasse für motorisierten Verkehr von 11.00 bis 17.00 Uhr gesperrt.

Keiner der acht Rekurse gegen die temporäre Durchfahrtsbeschränkung über den Schmäuslemarkt in Appenzell wurde an das Kantonsgericht weitergezogen. Somit ist die Verkehrsanordnung vom 8. Januar 2022 rechtskräftig. Zwischen 1. Mai und 31. Oktober ist die Durchfahrt auf der Süd-Nordverbindung vom Postplatz zur Marktgasse für motorisierten Verkehr von 11.00 bis 17.00 Uhr gesperrt.

In einem sechsmonatigen Versuchsbetrieb wurde im Sommer 2021 die Durchfahrt über den Schmäuslemarkt in Appenzell beschränkt. Damit verfolgte das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement das Ziel, die Auswirkungen dieser Verkehrsmassnahme zu erheben und zu analysieren. Die gesammelten Daten wurden ausgewertet und auf deren Grundlage wurde am 8. Januar 2022 die Sperrung für den motorisierten Verkehr auf der Süd-Nordverbindung vom Postplatz zur Marktgasse von Mai bis Oktober täglich vom 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr angeordnet.

Gegen diese Verkehrsanordnung reichten acht Betriebe bei der Standeskommission Rekurse ein. Die Standeskommission wies alle Rekurse ab und schützte die Verkehrsanordnung des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements. Das Rechtsmittel gegen diesen Entscheid wurde von keinem der acht rekurrierenden Betriebe in Anspruch genommen. Somit ist die Verkehrsanordnung vom 8. Januar 2022 rechtskräftig und wird vom Bezirk Appenzell als Strasseneigentümer umgesetzt.

Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement hat die entsprechende Bewilligung per Donnerstag, 21. Juli 2022, erteilt. Der Bezirk Appenzell wird vorerst dieselbe Signalisation wie während der Versuchsphase im Sommer 2021 anbringen. Später wird der Bezirk Appenzell die Signalisationstechnik in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei optimieren.

Die nun rechtskräftige Verkehrsanordnung beinhaltet dieselben Sperrzeiten wie während der Versuchsphase im vergangenen Jahr. Es gilt:

1. Mai bis 31. Oktober, 11.00 Uhr - 17.00 Uhr: Durchfahrt für motorisierten Verkehr gesperrt
1. Mai bis 31. Oktober, 17.00 Uhr - 11.00 Uhr: Durchfahrt erlaubt
1. November bis 30. April: Durchfahrt rund um die Uhr erlaubt

Weitere Details zur Verkehrsberuhigung Schmäuslemarkt und der temporären Durchfahrtsbeschränkung sind online unter www.ai.ch/verkehrsberuhigung verfügbar.

Mitteilung im Wortlaut