Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist mit dem Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts betraut.

Behörde

Die Behördenmitglieder sind zuständig für die Verfahrensleitung und entscheiden, ob und in welchem Umfang Erwachsenen- oder Kindesschutzmassnahmen angezeigt sind.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Telefon +41 71 788 92 51

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