Zustimmungsbedürftige Geschäfte

Zu ausserordentlichen Geschäften wie Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, Erbteilungen, Liegenschaftsverkäufen, Liquidation von Haushalten, etc. muss die KESB ihre Zustimmung erteilen.

Merkblatt

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Typ Titel
Merkblatt zustimmungsbedürftige Geschäfte