Appenzell I.Rh. startet die Dichtheitsprüfung von Jauchegruben

12.04.2023
Im Kanton Appenzell I.Rh. existieren 380 landwirtschaftliche Ganzjahresbetriebe, 130 Sömmerungsbetriebe sowie etliche Hobby-Betriebe. Das Amt für Umwelt veranlasst dieses Jahr die ersten baulichen Überprüfungen von Güllebehältern, Mistplatten und Lagergruben für privates Abwasser im Kanton Appenzell I.Rh. Die Kontrollen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Umwelt, dem Landwirtschaftsamt und dem Bauernverband geplant.

Im Kanton Appenzell I.Rh. existieren 380 landwirtschaftliche Ganzjahresbetriebe, 130 Sömmerungsbetriebe sowie etliche Hobby-Betriebe. Das Amt für Umwelt veranlasst dieses Jahr die ersten baulichen Überprüfungen von Güllebehältern, Mistplatten und Lagergruben für privates Abwasser im Kanton Appenzell I.Rh. Die Kontrollen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Umwelt, dem Landwirtschaftsamt und dem Bauernverband geplant.

Lecks an Jauchegruben oder Mistplatten können zu Verschmutzungen von Grundwasser oder Oberflächengewässer führen und sind ein Sicherheitsrisiko. Kantonale Behörden sind gemäss Gewässerschutzgesetz und Gewässerschutzverordnung dazu verpflichtet, für periodische Kontrollen von Lagereinrichtungen für Hofdünger zu sorgen. Je nach Gewässergefährdung werden die Kontrollen alle fünf bis zwanzig Jahre wiederholt.

Im ersten Jahr liegt die Priorität auf Güllebehältern in rechtskräftigen und provisorischen Grundwasserschutzzonen sowie in Grundwasserschutzarealen. Die betroffenen Personen werden in den kommenden Wochen brieflich informiert. Bis 2029 sollen sämtliche Jauchegruben und Mistplatten im Kanton überprüft sein. Im Rahmen der Kontrolle wird neben der Dichtheit der Lagereinrichtungen auch die Entwässerung der Betriebe überprüft. Auf diese Weise können zum Beispiel Fehlanschlüsse erkannt und Gewässerverschmutzungen vermieden werden.

In einem Pilotversuch werden die Kontrollen durch den Maschinenring Ostschweiz durchgeführt. Der Maschinenring Ostschweiz führte bereits in umliegenden Kantonen Dichtheitsprüfungen durch. Es können auch weitere Prüforganisationen oder Ingenieurbüros beauftragt werden, sofern sie über die nötigen Kompetenzen verfügen. Dichtheitskontrollen beim Bau einer Jauchegrube gelten als Erstkontrolle, sofern sie noch nicht zu lang zurückliegen.

Nach dem Augenschein wird berechnet, ob die Lagerkapazität des Betriebs über die Wintermonate ausreicht. Wenn keine Mängel festgestellt wurden oder bestehende Mängel behoben wurden, erhalten die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eine Bestätigung, welche die Dichtheit und Funktionstüchtigkeit der kontrollierten Behälter bescheinigen.

Weitere Informationen zu den Dichtheitskontrollen können auf der Webseite des Amts für Umwelt unter www.ai.ch/kontrolle-guellegruben nachgelesen werden.

Mitteilung im Wortlaut