Tourismusförderungsabgabe

Tourismusförderungsabgabe für Beherberungsbetriebe, Gastrobetriebe, Unternehmen

Die Beherbergungs- und Gastwirtschaftsbetriebe und die übrigen am Tourismus interessierten Betriebe sind verpflichtet, Beiträge in den Fonds für Tourismusförderung zu leisten (Tourismusförderungsgesetz und Tourismusverordnung).

Das Volkswirtschaftsdepartement ist zuständig für die Veranlagung der Beiträge im Rahmen von Gesetz und Verordnung. Als Grundlage für die Veranlagung dient die Selbstdeklaration.

 

Formulare

Formulare
Titel Dokumentdatum
Formular für am Tourismus interessierte Betriebe 01.01.2017
Formular für Gastwirtschaftsbetriebe 01.01.2017

Zuständige Stelle

Amt für Wirtschaft

Telefon +41 71 788 94 40

Ansprechpartner

Walt Markus
Markus Walt

Leiter Amt für Wirtschaft
Telefon: +41 71 788 94 44
Mobile: +41 79 626 00 35
E-Mail: markus.walt@vd.ai.ch

Claudia Manser

Sachbearbeiterin Tourismusförderungsabgaben
Telefon: +41 71 788 94 45
E-Mail: claudia.manser@vd.ai.ch
Arbeitstage: Montag bis Donnerstag, jeweils vormittags