Forstpolizei

Oberförster, Forstingenieur und Revierförster haben einige forstpolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen, damit der Wald seine vielfältigen Funktionen ohne Einschränkungen und zugunsten der Waldeigentümer, von Flora und Fauna und für die ganze Bevölkerung erfüllen kann.unbewilligte HolzschlägeSämtliche Verkaufsholzschläge sowie alle Holzschläge über 10 Kubikmeter für den Eigenbedarf müssen vom zuständigen Revierförster angezeichnet werden. Unbewilligten Holzschlägen wird nachgegangen. Sie ziehen Konsequenzen für den Fehlbaren nach sich.unbewilligte Rodungen und KahlschlägeSelbst wenn ein Holzschlag ordnungsgemäss angezeichnet worden ist, kann daraus eine unbewilligte Rodung entstehen, beispielsweise dann, wenn die Fläche dem Waldareal durch andauernde Beweidung entzogen wird. Eine Stufe schärfer beurteilt als ein unbewilligter Holzschlag wird die flächenmässige Ausdehnung eines - bewilligten oder unbewilligten - Holzschlages zu einer solchen Grösse, dass ein so genannter Kahlschlag entsteht. Von einem Kahlschlag wird ab einer Grössenordnung von über einer Hektare gesprochen. Solche Holzschläge sind in der Schweiz verboten.Feuern im WaldGrundsätzlich ist im Wald nur das Verfeuern von trockenem Schlagabraum (=> verbleibendes Restholz nach einem Holzschlag) erlaubt und zwar deshalb, weil beim Verbrennen von nassem Holz der Rauch zu Belästigungen führen kann und überdies mehr Schadstoffe in die Atmosphäre ausgestossen werden.Aber auch aus waldbaulichen Gründen ist das Feuern im Wald aus unserer Sicht nicht erwünscht. Vor allem im Winter entstehen an Bäumen, die in der Nähe des Funkens stehen, Brandschäden. Der Brandplatz weist über einen längeren Zeitraum eine markante Nährstoffübersättigung auf, so dass eine Wiederbestockung auf sich warten lässt. Schliesslich bieten die Holz- und Astabfälle während der Zeit des Vermoderns zahlreichen Lebewesen einen interessanten Lebensraum an.Es kann aber sein, dass ein Verfeuern positive Auswirkungen hat, beispielsweise dann, wenn dadurch von Borkenkäfern befallenes Material vernichtet oder wenn die Verklausung eines Baches verhindert kann. Manchmal ist es in besonders steilem Gelände möglich, durch das Verbrennen des Schlagabraumes die Arbeitssicherheit bei den Holzerarbeiten zu erhöhen.Eine Bewilligung für solche Ausnahmen erteilt das Amt für Umwelt im Bau- und Umweltdepartement.Für Freizeit-Feuer zum Bräteln sollen wenn immer möglich die offiziellen, eingerichteten Feuerstellen verwendet werden. Diese sind oft so gross, dass auch mehrere Familien oder Gruppen von Wanderern diese gleichzeitig benutzen können. Bitte verlassen Sie die Anlagen so, wie Sie selber diese anzutreffen wünschen.FahrverboteFahrverbote gelten selbstverständlich auch im Waldareal. Dort wo der Bund eine Walderschliessung mitfinanziert hat, verlangt er ein solches Verbot ausdrücklich. Der Wald soll eine Zone in unserem Land sein und bleiben, die von den vielfältigen Einflüssen der Zivilisation soweit möglich verschont werden soll, nicht nur um unseren Tieren die nötige Ruhe zu gewähren sondern vor allem auch zur Freude und Erholung weiter Teile unserer Bevölkerung.Preis: -
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Oberförster, Forstingenieur und Revierförster haben einige forstpolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen, damit der Wald seine vielfältigen Funktionen ohne Einschränkungen und zugunsten der Waldeigentümer, von Flora und Fauna und für die ganze Bevölkerung erfüllen kann.


Unbewilligte Holzschläge
Sämtliche Verkaufsholzschläge sowie alle Holzschläge über 10 Kubikmeter für den Eigenbedarf müssen vom zuständigen Revierförster angezeichnet werden. Unbewilligten Holzschlägen wird nachgegangen. Sie ziehen Konsequenzen für den Fehlbaren nach sich.

Unbewilligte Rodungen und Kahlschläge
Selbst wenn ein Holzschlag ordnungsgemäss angezeichnet worden ist, kann daraus eine unbewilligte Rodung entstehen, beispielsweise dann, wenn die Fläche dem Waldareal durch andauernde Beweidung entzogen wird. Eine Stufe schärfer beurteilt als ein unbewilligter Holzschlag wird die flächenmässige Ausdehnung eines – bewilligten oder unbewilligten – Holzschlages zu einer solchen Grösse, dass ein so genannter Kahlschlag entsteht. Von einem Kahlschlag wird ab einer Grössenordnung von über einer Hektare gesprochen. Solche Holzschläge sind in der Schweiz verboten.

Feuern im Wald
Grundsätzlich ist im Wald nur das Verfeuern von trockenem Schlagabraum (=> verbleibendes Restholz nach einem Holzschlag) erlaubt und zwar deshalb, weil beim Verbrennen von nassem Holz der Rauch zu Belästigungen führen kann und überdies mehr Schadstoffe in die Atmosphäre ausgestossen werden.

Aber auch aus waldbaulichen Gründen ist das Feuern im Wald aus unserer Sicht nicht erwünscht. Vor allem im Winter entstehen an Bäumen, die in der Nähe des Funkens stehen, Brandschäden. Der Brandplatz weist über einen längeren Zeitraum eine markante Nährstoffübersättigung auf, so dass eine Wiederbestockung auf sich warten lässt. Schliesslich bieten die Holz- und Astabfälle während der Zeit des Vermoderns zahlreichen Lebewesen einen interessanten Lebensraum an.

Es kann aber sein, dass ein Verfeuern positive Auswirkungen hat, beispielsweise dann, wenn dadurch von Borkenkäfern befallenes Material vernichtet oder wenn die Verklausung eines Baches verhindert kann. Manchmal ist es in besonders steilem Gelände möglich, durch das Verbrennen des Schlagabraumes die Arbeitssicherheit bei den Holzerarbeiten zu erhöhen.

Eine Bewilligung für solche Ausnahmen erteilt das Amt für Umwelt im Bau- und Umweltdepartement, wenn es um Naturgefahren oder Gefahren für die Arbeitssicherheit geht.
Handelt es sich um eine Gefahr für die Waldgesundheit (Borkenkäfer), ist das Oberforstamt zu kontaktieren. 

Für Freizeit-Feuer zum Bräteln sollen wenn immer möglich die offiziellen, eingerichteten Feuerstellen verwendet werden. Diese sind oft so gross, dass auch mehrere Familien oder Gruppen von Wanderern diese gleichzeitig benutzen können. Bitte verlassen Sie die Anlagen so, wie Sie selber diese anzutreffen wünschen.

Fahrverbote
Fahrverbote gelten selbstverständlich auch im Waldareal. Dort wo der Bund eine Walderschliessung mitfinanziert hat, verlangt er ein solches Verbot ausdrücklich. Der Wald soll eine Zone in unserem Land sein und bleiben, die von den vielfältigen Einflüssen der Zivilisation soweit möglich verschont werden soll, nicht nur um unseren Tieren die nötige Ruhe zu gewähren sondern vor allem auch zur Freude und Erholung weiter Teile unserer Bevölkerung.

Publikationen

Publikationen
Typ Titel Dokumentdatum
Merkblatt Verbrennen von Schlagabraum 11.05.2022