Anpassung der Regeln für das Ausbringen von Gülle im Frühjahr

20.12.2023
Die geltenden Vorschriften für das Ausbringen von Gülle im Frühjahr werden überarbeitet, um die Bedürfnisse des Futterbaus und die Anforderungen an den Gewässerschutz in Zukunft besser zu vereinbaren.
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An 20 Luftmessstationen wird die Lufttemperatur im Kanton Appenzell I.Rh. gemessen.

Die geltenden Vorschriften für das Ausbringen von Gülle im Frühjahr werden überarbeitet, um die Bedürfnisse des Futterbaus und die Anforderungen an den Gewässerschutz in Zukunft besser zu vereinbaren.

Der Kanton Appenzell I.Rh. unterhält seit 2021 ein dichtes Temperaturmessnetz. An insgesamt 20 Standorten, die sich in verschiedenen Höhenlagen und Expositionen befinden, werden kontinuierliche Lufttemperaturmessungen durchgeführt. Die Tagesmittelwerte können auf der Temperaturtabelle unter www.ai.ch/duengen abgerufen werden. Die Tabelle dient den Landwirtinnen und Landwirten als Hilfestellung bei der Beurteilung, ob der Zeitpunkt für das Ausbringen von Gülle günstig ist.

Der Gülleaustrag ist zulässig, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist und wenn Pflanzen in der Lage sind, den Stickstoff aufzunehmen. Während der Vegetationsruhe im Winter sind Pflanzen gar nicht oder kaum aktiv, weshalb in dieser Zeit keine Düngung erforderlich ist. Die Vegetationsruhe beginnt im Herbst, sobald fünf aufeinander folgende Tage eine Tagesmitteltemperatur von unter 5 °C aufweisen. Wird während der Vegetationsruhe trotzdem Gülle ausgebracht, können die Nährstoffe in Gewässer ausgewaschen werden.

Das Ende der Vegetationsruhe ist erreicht, wenn sieben aufeinander folgende Tage eine Tagesmitteltemperatur von mindestens 5 °C aufweisen. Diese Methode ist in den meisten Kantonen das Mittel der Wahl, um den Vegetationsbeginn zu bestimmen. Da es in manchen Jahren auch nach Beginn des Pflanzenwachstums kalte Perioden gibt, wird seit Januar 2022 zusätzlich die Grünlandtemperatursumme nach Ernst und Loeper angewandt: Ab Jahresbeginn werden alle positiven Tagesmittel addiert (negative Temperaturen führen nicht zu einem Abzug). Im Januar werden diese mit dem Faktor 0.5 multipliziert, im Februar mit dem Faktor 0.75 und ab März wird der volle Tagesmittelwert addiert. Sobald im Frühjahr die Summe von 200 überschritten wird, ist der nachhaltige Vegetationsbeginn erreicht.

Für den Vegetationsbeginn wird im Kanton Appenzell I.Rh. der zuerst erreichte Wert berücksichtigt. Wird früher Gülle ausgebracht, besteht die Gefahr einer Nährstoffauswaschung.  

Im Frühjahr 2023 war das Ende der Vegetationsruhe gemäss den beiden Temperaturregeln erst Ende März. Als die Tabelle dann an allen Standorten grün anzeigte, war starker Regen angesagt und es konnte deswegen keine Gülle mehr ausgebracht werden. Dies hat das Vertrauen der Landwirtinnen und Landwirte in die Temperaturtabelle beeinträchtigt. Um dieses Problem in Zukunft zu vermeiden, arbeiten das Amt für Umwelt, das Landwirtschaftsamt sowie der Bauernverband gemeinsam an einer verbesserten Lösung.

Im kommenden Jahr werden daher ab Mitte Februar die Witterung und der Fortschritt der Vegetation gemeinsam vorausschauend überwacht. Zusammen wird festgelegt, ab wann im Frühjahr 2024 Gülle ausgebracht werden kann. Sollte sich eine ähnliche Entwicklung wie in diesem Jahr abzeichnen, kann beispielsweise das Ausbringen von Gülle vor dem Erreichen der Temperaturschwellwerte bewilligt werden. Es wird auch die Möglichkeit einer Freigabe in die Eigenverantwortung an die Landwirtinnen und Landwirte ab einem bestimmten Stichtag in Betracht gezogen. Ende Februar 2024 werden die Landwirtinnen und Landwirte über die geltenden Bestimmungen informiert.

Mitteilung im Wortlaut