Coronavirus: Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen im Kultursektor

22.03.2020
Der Bundesrat beschloss am 13. März 2020 verschiedene Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Diese Massnahmen gelten für alle Branchen und damit auch für den Kultursektor.

Der Bundesrat beschloss am 13. März 2020 verschiedene Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Diese Massnahmen gelten für alle Branchen und damit auch für den Kultursektor. Am 20. März 2020 hat der Bundesrat das hierzu erarbeitete Massnahmenpaket vorgestellt: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78515.html

Neben den Massnahmen für die Gesamtwirtschaft hat der Bundesrat zusätzlich die Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor «COVID-Verordnung Kultur» erlassen. Diese umfasst Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich.

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Der Bund wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen Richtlinien für diese Beiträge erlassen.

Der Kanton Appenzell I.Rh. wird in Absprache mit den anderen Kantonen nächstens darüber entscheiden, wie seine Kredite für Ausfallentschädigungen gemäss COVID-Verordnung ausfallen werden. Zuständig für den Vollzug der Massnahmen des Bundes werden ebenfalls der Kanton Appenzell I.Rh. und zum Teil die Kulturverbände sein. Sobald der Vollzug der Massnahmen aufgegleist ist, wird der Kanton detaillierter informieren.

Bis dahin nimmt das Kulturamt die Anliegen und Fragen der betroffenen Kulturveranstalterinnen und -veranstalter sowie Kulturschaffenden entgegen und gibt bei Fragen betreffend bereits verfügter Projektbeiträge und künftiger Gesuche gerne Auskunft (071 788 93 79, ).

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COVID Verordnung Kultur vom 20. März 2020 22.03.2020
Erläuterungen zur COVID Verordnung Kultur 22.03.2020