Besuchsregelung für Gesundheitsinstitutionen weiter gelockert

05.06.2020
Die seit dem 11. Mai 2020 aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Besuchsregelungen in Institutionen mit besonders gefährdeten Personen werden ab dem 6. Juni 2020 weiter gelockert.

Die seit dem 11. Mai 2020 aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Besuchsregelungen in Institutionen mit besonders gefährdeten Personen werden ab dem 6. Juni 2020 weiter gelockert.

Die Spitäler, Pflegeinstitutionen und Betreuungsinstitutionen mit besonders gefährdeten Personen haben die Herausforderungen in den vergangenen Wochen mit grossem Engagement bewältigt und sich äusserst verantwortungsvoll um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten gekümmert. Die allgemeine Lage lässt es nun zu, dass Begegnungen wieder unter normaleren Bedingungen stattfinden können. Es gilt aber nach wie vor, mit angepassten Massnahmen den persönlichen Bedürfnissen erhöht Rechnung zu tragen. Die Institutionen sind nun zum Beispiel freier, wo sich Besucherinnen und Besucher aufhalten dürfen.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement dankt allen Mitarbeitenden, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Institutionen und deren Freunden, Bekannten und Angehörigen für ihre Rücksichtnahme und das grosse Engagement. Im Kanton Appenzell I.Rh. konnte dank des umsichtigen Verhaltens aller die Anzahl Covid-19 bedingten Hospitalisationen erfreulicherweise auf sehr tiefem Niveau gehalten werden. Todesfälle aufgrund einer Covid-19-Erkrankung sind im Kanton Appenzell I.Rh. keine zu verzeichnen. Um die besonders gefährdeten Personen weiterhin zu schützen, sind nach wie vor Schutzmassnahmen nötig. Das Gesundheits- und Sozialdepartement bittet die Bevölkerung, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten und die Schutzkonzepte der Institutionen zu befolgen. Gerade im Kontakt mit besonders gefährdeten Personen ist weiterhin höchste Vorsicht geboten. Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige werden durch die Institutionen über die betriebsspezifischen Besuchsregelungen direkt informiert.

Anweisung an Gesundheits-, Pflege-, Alters- und Behinderteninstitutionen ab 6. Juni 2020

Mitteilung im Wortlaut

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