Totalrevision Kantonsverfassung
Am 9. Mai 2021 haben die Innerrhoder Stimmberechtigten die Standeskommission damit beauftragt, eine neue Kantonsverfassung auszuarbeiten. Nun liegt ein Entwurf vor, der einem Vernehmlassungsverfahren bis Ende Januar 2023 unterzogen wird.
Vernehmlassung bis Ende Januar 2023
Zum Entwurf und zum erläuternden Bericht wird nun bis am 31. Januar 2023 eine breite Vernehmlassung durchgeführt. Die Parteien, Verbände und Organisationen sind eingeladen, ihre Stellungnahme an die Ratskanzlei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, oder elektronisch an info@rk.ai.ch zu richten. Auch Private dürfen sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligen. Die Unterlagen sind unter www.ai.ch/vernehmlassung abrufbar.