Totalrevision Kantonsverfassung

Am 9. Mai 2021 haben die Innerrhoder Stimmberechtigten die Standeskommission damit beauftragt, eine neue Kantonsverfassung auszuarbeiten. Nun liegt ein Entwurf vor, der einem Vernehmlassungsverfahren bis Ende Januar 2023 unterzogen wird.

Weitere Informationen in der Medienmitteilung

Vernehmlassung bis Ende Januar 2023

Zum Entwurf und zum erläuternden Bericht wird nun bis am 31. Januar 2023 eine breite Vernehmlassung durchgeführt. Die Parteien, Verbände und Organisationen sind eingeladen, ihre Stellungnahme an die Ratskanzlei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, oder elektronisch an info@rk.ai.ch zu richten. Auch Private dürfen sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligen. Die Unterlagen sind unter www.ai.ch/vernehmlassung abrufbar.

Zuständige Stelle

Ratskanzlei
Telefon +41 71 788 93 11

voraussichtlicher Zeitplan

  • Vernehmlassung bis Ende Januar 2023
  • 1. Lesung Grosser Rat am 19. Juni 2023
  • Behandlung an der Landsgemeinde vom 28. April 2024 

(Abweichungen vom Zeitplan sind möglich)