Zweiter Teil der Folgegesetzgebung an den Grossen Rat überwie-sen
Nachdem die Standeskommission im vergangenen Dezember den ersten Teil der Folgegesetzgebung verabschiedet hat, überweist sie nun auch den zweiten Teil an den Grossen Rat. Dieser umfasst drei weitere Gesetze.
Im Vorfeld der Abstimmung über die neue Kantonsverfassung Appenzell I.Rh. kündigte die Standeskommission an, dass einzelne Inhalte der bisherigen Verfassung, die keinen Platz in der neuen Verfassung fanden, in vier neue Gesetze überführt werden. Bereits damals stellte die Standeskommission der Öffentlichkeit erste Vorentwürfe dieser neuen Gesetze zur Verfügung.
Zweiter Teil der Folgegesetzgebung
Im Dezember 2025 überwies die Standeskommission dem Grossen Rat das Staatsorganisationsgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungsänderungen. Nun folgt der zweite Teil der Folgegesetzgebung. Er umfasst das Bürgerrechtsgesetz, das Gesetz über die politischen Rechte sowie das Gesetz über den Grossen Rat. Ergänzend dazu überweist die Standeskommission zehn Teilrevisionen von Verordnungen.
Die drei Gesetze bilden die heutigen Verhältnisse weitgehend ab. Sie schliessen bestehende Regelungslücken und beseitigen Unstimmigkeiten. Materielle Neuerungen sind nur in wenigen Punkten vorgesehen. Ausnahmen sind hauptsächlich die zwei folgenden Punkte:
- Im Bürgerrechtsrechtsgesetz soll neu eine Delegationsnorm aufgenommen werden, nachdem diese Möglichkeit in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst wurde. Sie ermöglicht es dem Grossen Rat, auf Verordnungsebene die Zuständigkeit für Einbürgerungen einer grossrätlichen Kommission zu übertragen. Die Delegation erfolgt jedoch nicht automatisch. Der Grosse Rat entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will. Voraussetzung dafür wäre eine Revision des Geschäftsreglements des Grossen Rates.
- Ergänzend zu den Unvereinbarkeitsregeln der neuen Kantonsverfassung werden für einzelne Konstellationen zusätzliche Unvereinbarkeiten festgelegt. So wird beispielsweise im Gesetz über die politischen Rechte für höhere Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung eine neue Unvereinbarkeitsregel eingeführt, gemäss welcher sie nicht gleichzeitig ein Mandat im Grossen Rat oder in einem Gericht wahrnehmen dürfen.
Abwicklung der Gesamtvorlage
Aufgrund ihres Umfangs berät der Grosse Rat die gesamte Folgegesetzgebung in zwei zeitlich aufeinander abgestimmten Etappen. Der erste Teil mit dem Staatsorganisationsgesetz wird an der Märzsession 2026 erstmals beraten. Der nun überwiesene zweite Teil mit dem Bürgerrechtsgesetz, dem Gesetz über die politischen Rechte und dem Gesetz über den Grossen Rat wird gemäss Ablaufplanung an der Junisession 2026 beraten. Die zweite Lesung des Gesamtpakets ist für die Oktobersession 2026 vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Vorlagen der Landsgemeinde 2027 zu unterbreiten. Die Beratung der Verordnungsänderungen erfolgt im Verlauf des kommenden Jahres. Die neuen Gesetze und Verordnungen sollen am 1. Januar 2028 in Kraft treten.