Eröffnung Vernehmlassungsverfahren für neue Kantonsverfassung

30.09.2022
Am 9. Mai 2021 haben die Innerrhoder Stimmberechtigten die Standeskommission damit beauftragt, eine neue Kantonsverfassung auszuarbeiten. Nun liegt ein Entwurf vor, der einem Vernehmlassungsverfahren bis Ende Januar 2023 unterzogen wird.

Am 9. Mai 2021 haben die Innerrhoder Stimmberechtigten die Standeskommission damit beauftragt, eine neue Kantonsverfassung auszuarbeiten. Nun liegt ein Entwurf vor, der einem Vernehmlassungsverfahren bis Ende Januar 2023 unterzogen wird.

An der kantonalen Urnenabstimmung vom 9. Mai 2021 haben die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell I.Rh. in einer Grundsatzabstimmung mit 5’482 Ja-Stimmen gegen 843 Nein-Stimmen beschlossen, dass eine neue Kantonsverfassung ausgearbeitet wird. Die Standeskommission wurde mit der Ausarbeitung eines Entwurfs beauftragt. Hinsichtlich des Auftrags enthielt das Abstimmungsmandat die Vorgabe, dass sich die Standeskommission bei der Erarbeitung der neuen Kantonsverfassung ganz bewusst auf die Beseitigung formeller Fehler und Unstimmigkeiten konzentrieren und Lücken zur heutigen Praxis schliessen soll. Auf die Vornahme grundlegender materieller Änderungen sollte strikte verzichtet werden. Solche strukturellen Anpassungen sollen bei Bedarf nachgelagert in einzelnen Teilrevisionsgeschäften vorgenommen werden.

Die Standeskommission ist ihrem Auftrag nachgekommen und hat bis Ende 2021 einen Entwurf für eine neue Kantonsverfassung samt verschiedenen Begleitdokumenten vorbereitet. Anfang 2022 wurde ein politisch breit aufgestelltes Begleitgremium eingesetzt, mit welchem der Entwurf diskutiert und weiterentwickelt wurde. Bis Ende August 2022 fanden fünf Sitzungen mit dem Begleitgremium statt, an denen verschiedene Revisionsthemen zur Sprache gelangten.

Der Entwurf beinhaltet im Wesentlichen eine Nachführung der heutigen rechtlichen und gelebten Situation. Die Inhalte wurden neu gegliedert sowie redaktionell einheitlich gefasst. Bestehende Lücken konnten geschlossen werden. Auf erhebliche strukturelle Änderungen und Neuerungen hat man bewusst verzichtet.

Der Entwurf für eine neue Kantonsverfassung samt einem erläuternden Bericht liegt nun bis am 31. Januar 2023 zur Vernehmlassung offen. Die eingeladenen Verbände, Parteien und Organisationen sind gebeten, ihre Stellungnahme an die Ratskanzlei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, oder elektronisch an info@rk.ai.ch zu richten. Auch Private dürfen sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligen. Die Unterlagen sind unter www.ai.ch/vernehmlassung abrufbar.

Im Anschluss an das Vernehmlassungsverfahren soll die Vorlage nachgeführt und zu Handen der Junisession des Grossen Rates vorbereitet werden. Es ist geplant, das Geschäft der Landsgemeinde 2024 vorzulegen.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut