Testkosten sollen weiterhin übernommen werden

29.09.2021
Die Standeskommission fordert, dass der Bund die Kostenübernahme für Covid-19-Tests bis Ende 2021 verlängert. Der weitere Vorschlag des Bundesrats zur Schaffung einer nationalen Anmeldestelle für die Covid-Zertifikate wird begrüsst.

Die Standeskommission fordert, dass der Bund die Kostenübernahme für Covid-19-Tests bis Ende 2021 verlängert. Der weitere Vorschlag des Bundesrats zur Schaffung einer nationalen Anmeldestelle für die Covid-Zertifikate wird begrüsst.

Personen, die bereits eine Impfdosis erhalten haben, sollen sich bis Ende November 2021 weiterhin gratis testen lassen können, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. September 2021 verabschiedet und bei den Kantonen in eine Konsultation geschickt. Um Zeit für diese Konsultation zu haben, verlängert der Bundesrat ausserdem die Übernahme der Testkosten für alle um zehn Tage bis am 10. Oktober 2021. Der Bundesrat schlägt weiter vor, Touristinnen und Touristen den Zugang zum Covid-Zertifikat mittels einer nationalen Anmeldestelle zu erleichtern.

Der Standeskommission gehen die Vorschläge für die Kostenübernahme von Covid-Tests zu wenig weit. Sie fordert, dass die Covid-Tests bis Ende 2021 für alle gratis angeboten werden. Als Alternative ist auch die Variante denkbar, dass alle Interessierten bis Ende Jahr monatlich vier Gratis-Tests vornehmen können. Mit dieser Massnahme können die heutigen Kosten deutlich gesenkt werden und gleichzeitig kann vermieden werden, dass ungeimpfte Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden.

Der Vorschlag des Bundes, eine nationale Anmeldestelle für Personen zu schaffen, die im Ausland geimpft wurden oder eine Erkrankung durchgemacht haben, wird unterstützt. Mit dieser Massnahme werden die Kantone entlastet. Auch die vorgesehene Bearbeitungsfrist von fünf Tagen erscheint der Standeskommission realistisch. Soweit die Gesuche vollständig eingereicht werden, wäre sogar eine etwas kürzere Frist denkbar. Die vom Bund vorgeschlagene Kostenbeteiligung der Antragstellenden von Fr. 30.-- pro Antrag erachtet die Standeskommission als sachgerecht, zumal damit der effektive administrative Aufwand nur zum Teil abgedeckt werden kann.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut