Dringliche Regelungen wegen der Corona-Pandemie

15.04.2020
Die Standeskommission hat im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses das Erforderliche geregelt, um in der bestehenden ausserordentlichen Situation das Funktionieren der kantonalen Körperschaften zu sichern, langfristigen Schädigungen an der Wirtschaftsstruktur entgegenzuwirken, die Gesundheitsversorgung zu stärken und die Ausbreitung des Coronavirus zu hemmen.

Die Standeskommission hat im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses das Erforderliche geregelt, um in der bestehenden ausserordentlichen Situation das Funktionieren der kantonalen Körperschaften zu sichern, langfristigen Schädigungen an der Wirtschaftsstruktur entgegenzuwirken, die Gesundheitsversorgung zu stärken und die Ausbreitung des Coronavirus zu hemmen.

Die Corona-Pandemie und die dagegen ergriffenen Massnahmen haben das Leben auch im Kanton Appenzell I.Rh. vollständig verändert. Die Wirtschaft leidet schwer. In den Schulen darf kein Präsenzunterricht abgehalten werden. Es können keine kulturellen Veranstaltungen mehr stattfinden. Die üblicherweise zwischen Februar und Mai stattfindenden Gemeindeversammlungen und die Landsgemeinde wurden verschoben. In allen Lebensbereichen ist darauf zu achten, dass physische Kontakte minimiert und Abstand gehalten werden. Dienstleistungen wurden eingeschränkt. Die Arbeitssituation vieler hat sich drastisch verändert.

Die Standeskommission hat am 14. April 2020 einen Dringlichkeitsbeschluss erlassen, der Regelungen zur Bewältigung dieser schwierigen Lage im Kanton enthält. Diese betreffen hauptsächlich die Behördentätigkeit, das politische Leben, die Gesundheit, die Wirtschaft und die Kultur. Für den Schulbetrieb wird die Landesschulkommission das Notwendige zu gegebener Zeit in einem separaten Beschluss regeln.

Hinsichtlich der Behördenarbeit wird im Beschluss festgelegt, dass in dieser besonderen Lage auch Beschlüsse mit Telefon- oder Videokonferenzen und mit Mails möglich sind. Im Notfall kann zudem das verschiedentlich geltende Anwesenheitsquorum für Beschlüsse unterschritten werden. Weiter werden bereits kommunizierte Entscheide wie die Verschiebung der Landsgemeinde und der Gemeindeversammlungen sowie die damit zusammenhängende Verlängerung der Mandate genauer geregelt. So finden beispielsweise die Bezirksgemeinden im Zeitraum vom 4. bis 6. September 2020 statt. Im Gesundheitsbereich werden die Institutionen angehalten, Kapazitäten zu erweitern und Leistungen sowie den Betrieb zu sichern. Für die Wirtschaft werden Darlehen und Bürgschaften bereitgestellt, wofür bei Bedarf der Wirtschaftsförderungsfonds mit einem Bestand von rund Fr. 3.5 Mio. und gegebenenfalls weitere Fr. 2.5 Mio. aus den freien Mitteln eingesetzt werden können. Notleidende Unternehmen können Steuerstundungen über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren erhalten. Im Kulturbereich wird ein Betrag von Fr. 189'000 bereitgestellt, der mit einem gleich hohen Betrag des Bundes zur Abdeckung von Einnahmenausfälle verwendet werden kann. Weiter enthält der Beschluss Detailregelungen zur Verwaltung, zur Abwicklung von Referenden, zum Einschreiben für die Gemeinen Alpen, zum Bestattungswesen, zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern während des Fernunterrichts und während der Schulferien sowie zu möglichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in bestimmten Gebieten.

Der Beschluss der Standeskommission gilt ab sofort. Für einzelne Bereiche, in denen Massnahmen bereits laufen, wird eine rückwirkende Inkraftsetzung vorgenommen. Dies betrifft die Verlängerung der Mandate, Einschränkungen im Verwaltungsbetrieb und die Betreuung in der Schule.

Je nach Verlauf der Krise wird der Erlass möglicherweise schon bald angepasst werden müssen. Da es sich um einen Dringlichkeitsbeschluss handelt, ist er zudem umgehend aufzuheben, sobald dies die Situation zulässt. Der Erlass (GS 120.001) wird in die elektronische Gesetzessammlung aufgenommen und ist samt einem erläuternden Bericht auf der Homepage des Kantons aufgeschaltet (www.ai.ch/coronavirus).

Mitteilung im Wortlaut

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