Coronavirus: Nutzung des Alpsteins in Zeiten der Pandemie

08.05.2020
Angesichts der schrittweisen Öffnung der Wirtschaft und der gleichzeitig nach wie vor bestehenden Einschränkungen wegen der Corona-Epidemie hat das Volkswirtschaftsdepartement zusammen mit verschiedenen Anspruchsgruppen ein Konzept zur behutsamen Öffnung des touristischen Lebens im Alpstein erarbeitet. Die Standeskommission hat das Konzept am 5. Mai 2020 verabschiedet und die nötigen Beschlüsse bezüglich Parkplätzen und Verkehr gefasst.

Angesichts der schrittweisen Öffnung der Wirtschaft und der gleichzeitig nach wie vor bestehenden Einschränkungen wegen der Corona-Epidemie hat das Volkswirtschaftsdepartement zusammen mit verschiedenen Anspruchsgruppen ein Konzept zur behutsamen Öffnung des touristischen Lebens im Alpstein erarbeitet. Die Standeskommission hat das Konzept am 5. Mai 2020 verabschiedet und die nötigen Beschlüsse bezüglich Parkplätzen und Verkehr gefasst.

Eine Arbeitsgruppe unter Einbezug der Interessengruppen hat sich am 1. Mai 2020 getroffen und die Möglichkeiten sowie die nötigen Schritte für eine geordnete Öffnung des Tourismus im Alpstein besprochen. Im Zentrum standen Fragestellungen zu Menschenansammlungen, zum Verkehrsaufkommen, zur Öffnung von Parkplätzen, der Gastronomie und der Hotellerie sowie zur Wiederinbetriebnahme der Bergbahnen. Die Entwicklungsmöglichkeiten wurden auf dem Hintergrund der epidemiologischen Vorgaben des Bundes überprüft. Auf dieser Basis wurde ein Konzept entwickelt, das entlang der verschiedenen Einschränkungen und Lockerungsschritte das Mögliche und Wünschbare bezeichnet und gleichzeitig gewährleistet, dass die Nutzung des Alpsteins kontrolliert und in klaren Leitplanken verlaufen kann. Das «Corona-Konzept Alpstein» zielt auf eine behutsame Öffnung des Alpsteins unter Berücksichtigung der epidemiebedingten Vorgaben. Es wurde am 5. Mai 2020 von der Standeskommission genehmigt.

Gemäss dem verabschiedeten Konzept werden die öffentlichen Parkplätze bis am 10. Mai 2020 weiterhin nur eingeschränkt genutzt werden können. Ab dem zweiten Lockerungsschritt, also ab dem 11. Mai 2020, werden alle öffentlichen Parkplätze in Wasserauen und in Brülisau wieder zur Verfügung stehen. Erst ab dem dritten Lockerungsschritt am 8. Juni 2020 dürfen auch die Überlaufparkplätze auf den Wiesen bei Bedarf wieder geöffnet werden. Ab diesem Zeitpunkt dürften die Bergbahnen den Betrieb wieder aufnehmen und die Berggasthäuser ihre Kapazitäten erhöhen können.

Mit der Öffnung der Bergrestaurants am 11. Mai 2020 wird das gastronomische Angebot wieder verfügbar. Voraussichtlich werden wegen des beschränkten Sitzangebots in den Gaststuben und auf den Terrassen in einzelnen Gasthäusern Speisen und Getränke zum Mitnehmen angeboten. Die Gastwirte haben entsprechende Abfallkonzepte für ihre Betriebe erarbeitet.

Einbezogen in das Konzept ist auch die Landwirtschaft mit ihren agrotouristischen Angeboten, insbesondere Alpwirtschaften und Alpkäsereien. Diese Betriebe müssen - ähnlich wie die Gastronomiebetriebe - über ein entsprechendes Schutzkonzept verfügen. Für sie wurde ein umfassendes Merkblatt erstellt, das im Internet unter www.ai.ch/coronavirus-landwirtschaft aufgeschaltet ist.

Die Bezirke sind unter Beizug von Helferinnen und Helfern derzeit daran, die in den letzten Wochen vor allem im Raum Seealp gehäuft liegengebliebenen Abfälle einzusammeln und wilde Feuerstellen zu beseitigen.

Mitteilung im Wortlaut

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