Corona-Grundlagenpapier wird weitgehend mitgetragen

21.04.2022
Die Ostschweizer Kantone unterstützen das Grundlagenpapier des Bundes zur mittel- bis längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie weitgehend. Sie fordern aber insbesondere, dass das Papier mit klaren und realistischen Kriterien für eine mögliche Rückkehr in die «besondere Lage» ergänzt wird.

Die Ostschweizer Kantone unterstützen das Grundlagenpapier des Bundes zur mittel- bis längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie weitgehend. Sie fordern aber insbesondere, dass das Papier mit klaren und realistischen Kriterien für eine mögliche Rückkehr in die «besondere Lage» ergänzt wird.

Nach dem Wechsel in die «normale Lage» folgt eine Übergangsphase, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleibt. Der Bund hat seine Überlegungen für diese Phase in einem Grundlagenpapier zur mittel- bis längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie festgehalten. Die Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. begrüssen den Übergang in die «normale Lage» und die damit verbundene Rückkehr diverser Aufgaben in die Hauptverantwortung der Kantone. Die meisten Vorschläge des Bundes für die Übergangszeit werden unterstützt.

Nationale Massnahmen auf nationaler Stufe fällen

Nicht unterstützt wird die im Grundlagenpapier enthaltene Feststellung, dass eine Rückkehr in die «besondere Lage» erst bei einer «erneuten, besonders heftigen Pandemiewelle» vorgenommen würde. Sollte sich die epidemiologische Lage erneut so entwickeln, dass ein Bedarf an schweizweiten Massnahmen entsteht, soll der Bund die Koordination dieser Massnahmen übernehmen, auch wenn die Pandemiewelle nicht besonders heftig ausfällt. Gleiches gilt, wenn Massnahmen sich nicht auf einzelne Kantone oder Regionen auswirken, was insbesondere bei einer Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr der Fall wäre. Auch hier müsste der Bund über die Massnahme einheitlich entscheiden. Die Kantone sollen demgegenüber für Massnahmen verantwortlich sein, die sich auf den eigenen Kanton oder die Region beziehen.

Weiter lehnen die vier Kantone die Forderung ab, dass im Hinblick auf mögliche kantonale Massnahmen neue interkantonale Koordinationsgremien geschaffen werden sollen. Solche Gremien wären rechtlich nicht in der Lage, schweizweit einheitliche Lösungen durchzusetzen. Zudem würden damit kantonale Parallelstrukturen zum Bundesamt für Gesundheit und zu den Covid-Stäben des Bundes aufgebaut, was keinen Sinn macht.

Impfungen als Teil der Regelstrukturen

Nach Auffassung der Ostschweizer Kantone soll die Beschaffung und Verteilung von Impfstoffen möglichst rasch über die Regelstrukturen organisiert werden. Den Hausärztinnen und Hausärzten sollen Einzeldosen via die üblichen Vertriebskanäle zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Wegfall der Kostenübernahme durch den Bund sind überdies die Kosten für die Impfung in den Grundleistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung aufzunehmen.

Kontrolle über Teststellen verbessern

Die Qualitätsprobleme in schnell errichteten Teststellen, die nicht zu einer Praxis, einem Labor oder einer Apotheke gehören, haben in der Vergangenheit zu Unzufriedenheit geführt. Die bisherige Handhabung machte es den kantonalen Behörden unmöglich, die Ausstellung von Zertifikaten zu überwachen. Es wäre deshalb aus der Sicht der Ostschweizer Kantone sinnvoll, nationale Bewilligungskriterien und Vorgaben zu den verwendeten IT-Systemen für solche Ad-hoc-Teststellen zu definieren und eine gesetzliche Bewilligungspflicht vorzusehen.

Würde erneut ein repetitives Testen in den Schulen und Betrieben zur Diskussion stehen, muss vor der Anordnung der Massnahme das Verhältnis von Kosten und Nutzen sorgfältig abgeklärt werden.

Forschung stärken

Die Ostschweizer Kantone begrüssen die Absicht des Bundes, die Erforschung und Förderung von erfolgversprechenden Medikamenten gegen das Coronavirus zu unterstützen. Die Bedeutung von Arzneimitteln gegen Covid-19 wird voraussichtlich weiter steigen. Die vier Kantone möchten, dass die Dauer des Förderprogramms für Covid-19-Arzneimittel von Ende 2022 auf Ende 2023 verlängert wird.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut