Aufhebung fast aller Corona-Massnahmen

17.02.2022
Die Standeskommission begrüsst den Beschluss des Bundesrats für die Aufhebung der COVID-19-Massnahmen. Sie hebt die meisten der bestehenden kantonalen Bestimmungen auf.

Die Standeskommission begrüsst den Beschluss des Bundesrats für die Aufhebung der COVID-19-Massnahmen. Sie hebt die meisten der bestehenden kantonalen Bestimmungen auf.

Der Bundesrat hebt mit Beschluss vom 16. Februar 2022 fast alle Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie per 17. Februar 2022 auf. Die Standeskommission hat daher beschlossen, den Standeskommissionsbeschluss betreffend die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (StKB COVID-19) anzupassen sowie den StKB Personalregelungen und das Schutzkonzept der kantonalen Verwaltung aufzuheben. Die Änderungen gelten ab sofort.

Die derzeit bestehenden kantonalen Corona-Massnahmen zur Maskenpflicht an Veranstaltungen, in Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs und in Fussgängerbereichen fallen dahin. Die Maskenpflicht in den Schulen wird ebenfalls per 17. Februar 2022 aufgehoben.

Weiterhin Maskenpflicht in Gesundheitsinstitutionen

Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, hat der Bundesrat beschlossen, die Maskenpflicht in den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Pflegeheimen, Kliniken und Spitälern beizubehalten.

Neue Weisung für die kantonale Verwaltung

Die Standeskommission hat zudem beschlossen, das Schutzkonzept für die kantonale Verwaltung aufzuheben. Für die Zeit des Übergangs in die Normalsituation hat sie für die Verwaltung eine interne Weisung erlassen. Für das Publikum gelten in den Verwaltungsgebäuden keine Einschränkungen mehr. Es wird aber weiterhin empfohlen, beim Betreten der Gebäude die Hände zu desinfizieren und möglichst Abstand zu halten.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut