Runder Tisch mit Arbeitgeberverbänden

30.04.2021
Zum zweiten Mal während der Pandemie hat das Volkswirtschaftsdepartement zum Runden Tisch eingeladen. Präsidentinnen und Präsidenten der Arbeitgeberverbände diskutierten die Härtefall-Unterstützung und weitere aktuelle Themen. 64 Härtefall-Anträge sind bisher eingegangen, davon wurden 62 entschieden, 56 positiv.
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Austausch zwischen Arbeitgeberverbänden und Landammann Roland Dähler am Runden Tisch.

Zum zweiten Mal während der Pandemie hat das Volkswirtschaftsdepartement zum Runden Tisch eingeladen. Präsidentinnen und Präsidenten der Arbeitgeberverbände diskutierten die Härtefall-Unterstützung und weitere aktuelle Themen. 64 Härtefall-Anträge sind bisher eingegangen, davon wurden 62 entschieden, 56 positiv.

Der Runde Tisch
Der erste Runde Tisch fand im April 2020 während des ersten Lockdowns statt. Die brennendsten Themen waren damals die Schliessung aller Läden, die mögliche Ansteckungsgefahr und die fehlende Erhältlichkeit von Masken. Diese Woche ging es um die Schäden, die die Pandemie in Industrie und Gewerbe angerichtet hat und die Härtefall-Unterstützung. Teilgenommen haben die Präsidentinnen und Präsidenten des kantonalen Gewerbeverbands (KGV), der Handels- und Industriekammer, des Verbands für Gastronomie und Hotellerie (Gastro AI), des Verbands Detailhandel und des Bergwirte-Vereins.

Stand der Härtefall-Unterstützung
Die Innerrhoder Unternehmen waren und sind von der Corona-Pandemie unterschiedlich betroffen. Während die Baubranche weitgehend im Rahmen der Vorjahre unterwegs war und die Hotellerie im Kanton Appenzell I.Rh. 2020 als schweizweit einzige eine Steigerung der Logiernächte verbuchte, mussten die Gastronomie und der Detailhandel behördliche Schliessungen hinnehmen. Bis zum 26. April 2021 gingen 64 Anträge um Härtefall-Unterstützung beim Amt für Wirtschaft ein, wovon aktuell 62 abschliessend bearbeitet und entschieden werden konnten. 56 wurden positiv, sechs Anträge ablehnend beurteilt, zwei sind offen.

Der Hauptteil der Gesuche ging in den Monaten Februar und März ein, währenddem die Zahl im April bereits wieder im Abnehmen begriffen war. Für die komplette Einreichung der Unterlagen benötigten die Unternehmen durchschnittlich elf Tage. Die Bearbeitungszeit im Kanton betrug sieben Tage und bis zur Unterschrift des Förderungsvertrags vergingen im Schnitt weitere 13 Tage.

Beurteilung der Gesuche
Die Beurteilung der Härtefallgesuche wurde gemäss den Richtlinien des Bundes und des Kantons durchgeführt. Während die variablen Lohnkosten durch die Kurzarbeitsentschädigung oder die Erwerbsausfallentschädigung ausgeglichen werden, soll die Härtefall-Unterstützung die durch den Umsatzverlust ungedeckten Fixkosten abfedern.

Die anrechenbaren, ungedeckten Fixkosten umfassen Mieten, Energie- und Wasserkosten, Entsorgung, Leasing, Fahrzeug- und Betriebsversicherungen, Bank- und Hypothekarzinsen, Telefon- und Internet-Abonnements, Lizenz- und Servicegebühren, Verbandsbeiträge, Buchführungskosten, Gebühren und Abgaben und ungedeckte Sozialversicherungsabgaben. Nicht zu den anrechenbaren Fixkosten zählen Werbeaufwände oder die Abschreibungen.

Die ungedeckten Fixkosten werden während der Dauer der behördlichen Schliessung oder bei einem Umsatzrückgang von über 40% für die letzten zwölf Monate anteilsmässig kompensiert.

Auszahlungen der Unterstützungs-Beiträge
In den Monaten Januar und Februar 2021 wurden erst wenige Beiträge ausbezahlt. Der Hauptteil erfolgte im März (siehe Abbildung). Neben den ersten Auszahlungen erfolgten im April bereits die zweiten Auszahlungen für weiterhin geschlossene Betriebe, mehrheitlich aus der Gastronomie. Die Aufteilung der Unterstützungsbeiträge nach Branchen zeigt ein ähnliches Bild wie im Rest der Schweiz. Ein grosser Teil der Härtefall-Gelder (55%) wurde zu Gunsten der Gastronomie gesprochen, 10% für den Detailhandel und 5% für Freizeiteinrichtungen. Die Unterstützungsbeiträge für die übrigen Branchen machen 30% aus.

Fortdauer der Pandemie
Betriebe, die weiterhin behördlich geschlossen sind, werden weiterhin unterstützt. Den meisten dieser Betriebe wurden mittlerweile Beiträge bis Ende März 2021 ausbezahlt. Weitere Auszahlungen sind je nach Verlauf der weiteren behördlichen Massnahmen vorgesehen. Betroffene Betriebe, typischerweise aus der Gastronomie, müssen keine weiteren Anträge mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen angepassten Förderungsvertrag.

Auch Unternehmen, die im Jahr 2020 oder in einer zwölfmonatigen Betrachtungsperiode aufgrund von behördlichen Massnahmen eine Umsatzeinbusse von mehr als 40% hinzunehmen hatten, haben die Möglichkeit auf weitere Unterstützung. Diese kann beim Amt für Wirtschaft mittels einfacher Anfrage und den entsprechenden Zusatzunterlagen beantragt werden.

Testen, Impfen, Öffnen
Das Volkswirtschaftsdepartement und die Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter am Runden Tisch waren sich einig, dass das Ziel jeglicher Massnahmen eine schnellstmögliche Normalisierung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens sein muss, also eine Öffnung der Restaurants und eine Durchführung von Veranstaltungen. Es wurde bedauert, dass neben den fehlenden Impfdosen auch keine grossflächigen Corona-Tests verfügbar sind. Diese könnten den Betrieben eine Rückkehr aus der Homeoffice-Pflicht oder die Befreiung von der Kontakt-Quarantäne ermöglichen und die Bundesbehörden befähigen, weitere Öffnungsschritte zu verfügen.

Situation bei den Verbänden
Die wirtschaftliche Situation hat sich in den letzten Monaten in den meisten Branchen stabilisiert. Ein Grossteil der Unternehmerinnen und Unternehmer sieht der Zukunft optimistisch entgegen. Der Detailhandel verzeichnet steigende Kundenfrequenzen. Das Tragen von Masken in den Läden ist längst zum Standard geworden und stellt die neue Normalität dar.

Gastro AI ist dankbar, dass wenigstens die Terrassen wieder geöffnet sind und wieder gearbeitet werden kann. Das Bau- und Umweltdepartement hat für den Betrieb von Heizpilzen oder anderen Aussenheizungen eine Ausnahmebewilligung bis Ende Mai 2021 ausgestellt. Die Gastronomen tun ihr Möglichstes, um die Gäste willkommen zu heissen und so gut es geht zu bewirten. Es hat sich gezeigt, dass sich die Besucherinnen und Besucher über das Angebot freuen, es mit der Einhaltung der Schutzkonzepte allerdings nicht immer so genau nehmen. Die Wirte wünschen sich die Mithilfe ihrer Gäste, damit sie ihren eigentlichen Job machen können und nicht ihre Gäste massregeln müssen.

Der KGV berichtet, dass die Besetzung der Lehrstellen für den Sommer 2021 gut voranschreitet. In der Gastronomie und der Hotellerie ist hingegen eine grosse Zahl von Saisonstellen ausgeschrieben. Mitarbeitende dieser Branche scheinen an bestehenden Arbeitsverträgen festhalten zu wollen und sind weniger bereit, temporäre oder saisonale Beschäftigungen anzunehmen.

Mitteilung im Wortlaut