Aktuelles
-
Coronavirus: Wiederaufnahme des Betriebs mit Schutzkonzept
Ab Montag, 27. April 2020, können Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen und medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts ist eine Voraussetzung zur Wiedereröffnung.
-
Coronavirus: Änderungen für Betreibungen und Konkurse
Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Er hat die entsprechende Verordnung am 16. April 2020 verabschiedet. Sie sieht eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige vor, die in der Regel zum sofortigen Konkurs führen würde. Ebenso ist darin die Möglichkeit einer sogenannten COVID-19-Stundung festgeschrieben.
-
Postleistungen zu Hause
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Appenzell I.Rh. mit regelmässiger Hauszustellung können Dienstleistungen der Schweizerischen Post als Hausservice in Anspruch nehmen. Insbesondere Seniorinnen und Senioren können so einen Bargeldbezug, das Bezahlen von Rechnungen oder das Abholen von Sendungen an der Haustüre erledigen.
-
Coronavirus: Kurzarbeit für Mitarbeitende auf Abruf, Entschädigung für Selbständige
Der Bundesrat hat die Voraussetzungen für Kurzarbeitsentschädigung und den Erwerbsersatz weiter angepasst. Neu haben auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Abruf, deren Beschäftigungsgrad starken Schwankungen unterliegt, Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, sofern sie seit mehr als sechs Monaten in dem Unternehmen arbeiten, das Kurzarbeit anmeldet. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die «nur» indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind.
-
Arbeitslosigkeit Ende März 2020
Ende März 2020 stieg die Arbeitslosenquote auf 1,3%.
-
Coronavirus: Zwischenverdienst in anderen Unternehmen
Der Bundesrat hat am 8. April 2020 beschlossen, dass Zwischenbeschäftigungen nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet werden. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, um offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besser besetzen zu können.
-
Weiterführung Neue Regionalpolitik – NRP-Programmvereinbarung unterzeichnet
Die Neue Regionalpolitik des Bundes geht im Kanton Appenzell I.Rh in eine neue Programmperiode. Bund und Kanton haben die Programmvereinbarung für die Periode 2020-2023 unterzeichnet. Insgesamt können rund Fr. 1.4 Mio. A-fonds-perdu-Mittel und Fr. 500’000 Mio. Darlehen für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der Region eingesetzt werden. Die Mittel wer-den wiederum zur Förderung von Projekten in Wirtschaft und Tourismus umgesetzt.
-
Coronavirus: Rampenverkauf von Setzlingen und Pflanzlingen
Die vom Bundesrat erlassene Covid-19-Verordnung 2 und die dazugehörenden Erläuterungen werden regelmässig angepasst. Die neueste Version gestattet den Rampenverkauf für Private bei Gärtnereien und Gartencentern unter klar definierten Bedingungen.
-
Unterstützung für Betriebe während Corona-Pandemie - Einsatz von Mitarbeitenden in anderen Unternehmen
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie kämpfen einige Branchen mit Personalengpässen - andere hingegen mit Personalüberhängen. Das Volkswirtschaftsdepartement unterstützt betroffene Unternehmen mit einem Leitfaden.