Aktueller Stand bei den Corona-Härtefällen

15.03.2021
Am 17. März 2020 beschloss die Standeskommission, Unterstützungsleistungen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds für Corona-Härtefälle zur Verfügung zu stellen. Die COVID-19-Härtefallordnung des Bundes ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Mit Stand 12. März 2021 sind 49 Anträge beim Amt für Wirtschaft eingegangen, davon wurden 32 entschieden, 29 positiv. Für Betriebe, welche per 28. Februar 2021 bereits einen positiven Entscheid erhalten haben, werden Beiträge für die weitere Schliessungszeit ohne erneutes Gesuch ausbezahlt.

Am 17. März 2020 beschloss die Standeskommission, Unterstützungsleistungen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds für Corona-Härtefälle zur Verfügung zu stellen. Die COVID-19-Härtefallordnung des Bundes ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Mit Stand 12. März 2021 sind 49 Anträge beim Amt für Wirtschaft eingegangen, davon wurden 32 entschieden, 29 positiv. Für Betriebe, welche per 28. Februar 2021 bereits einen positiven Entscheid erhalten haben, werden Beiträge für die weitere Schliessungszeit ohne erneutes Gesuch ausbezahlt.

Stand der Antragsbearbeitung

Die durch die Corona-Pandemie verursachte herausfordernde Situation für die Gastronomie und den Detailhandel ist spürbar. Nachdem am 23. Dezember 2020 der erste Antrag um Unterstützung beim Amt für Wirtschaft eingegangen ist, hat sich die Anzahl der Gesuche mittlerweile auf 49 erhöht. 32 Anträge konnten abschliessend bearbeitet werden und die Betriebe haben einen Entscheid erhalten. Während bei 29 Anträgen der Entscheid positiv ausfiel, mussten drei Anträge ablehnend beurteilt werden.

Beurteilung der Gesuche

Die Beurteilung der Härtefallgesuche wurde gemäss den Richtlinien des Bundes und des Kantons durchgeführt. Während die variablen Lohnkosten durch die Kurzarbeitsentschädigung oder die Erwerbsausfallentschädigung ausgeglichen werden, soll die Härtefall-Unterstützung die durch den Umsatzverlust ungedeckten Fixkosten abfedern.

Die anrechenbaren, ungedeckten Fixkosten wurden in Rücksprache mit örtlichen Treuhändern definiert und von der Wirtschaftsförderungskommission zu Gunsten der Unternehmen zweimal angepasst. Als anrechenbare, ungedeckte Fixkosten gelten Mieten, Energie- und Wasserkosten, Entsorgung, Leasing, Fahrzeug- und Betriebsversicherungen, Bank- und Hypothekarzinsen, Telefon und Internet, Lizenz- und Servicegebühren, Verbandsbeiträge, Buchführungskosten, Gebühren und Abgaben und ungedeckte Sozialversicherungsabgaben. Nicht zu den anrechenbaren Fixkosten zählen die Abschreibungen.

Die ungedeckten Fixkosten werden während der Dauer der behördlichen Schliessung oder bei einem Umsatzrückgang von über 40% für die letzten 12 Monate anteilsmässig kompensiert.

Für alle Unternehmen werden die gleichen Regeln angewendet. Die eingehenden Härtefall-Anträge werden nach einem vordefinierten Beurteilungsraster bearbeitet. Dieses ermöglicht eine einheitliche und objektive Beurteilung der antragsstellenden Unternehmen anhand eines nachvollziehbaren Rechenmodells und zusätzlicher, volkswirtschaftlich relevanter Kriterien. Die Prüfung der Anträge erfolgt nach einem Mehr-Augen-Prinzip, der Entscheid wird von der Wirtschaftsförderungskommission vorgenommen.

Vereinfachung der Auflagen

Ziel der Härtefall-Unterstützung ist es, Arbeitsplätze längerfristig zu erhalten. Die Wirtschaftsförderungskommission hat deshalb in den letzten Wochen das Härtefallprogramm optimiert. Neben der Berücksichtigung weiterer ungedeckter Fixkosten wurden auch die Auflagen zu Gunsten der Unternehmen verbessert. Die Rückzahlungspflicht, die bei Schliessung des Betriebs wirksam geworden wäre, ist auf das Minimum von drei Jahren festgelegt worden. Dies entspricht den in der Härtefall-Verordnung festgelegten Sperrfristen für die Auszahlung von Dividenden. Bei Härtefallauszahlungen unter Fr. 10'000 wurde die Rückzahlungspflicht sogar gänzlich gestrichen.

Blick in die Zukunft - Verlängerung des Lockdowns

Während der Detailhandel am 1. März 2021 die Ladentüren wieder öffnen durfte, bleiben die Gastronomiebetriebe weiterhin geschlossen. Bisher wurden Beiträge für die Schliessung bis zum 28. Februar 2021 ausbezahlt. Der Kanton hat beschlossen, Betrieben mit bereits eingereichten und bearbeiteten Gesuchen die Antragsstellung für die weitere Schliessungszeit zu erleichtern. Unternehmen, welche Unterstützungsleistungen per 28. Februar 2021 erhalten haben, müssen für die Ausfälle bis zum Ende des Lockdowns keine weiteren Anträge mehr stellen. Sie erhalten nach dem entsprechenden Bundesratsentscheid automatisch einen angepassten Förderungsvertrag, den sie unterschrieben zurückschicken können.

Das Volkswirtschaftsdepartement ist überzeugt, mit diesen Massnahmen den betroffenen Innerrhoder Unternehmen eine wirkungsvolle Unterstützung in dieser schwierigen Situation leisten zu können.

Information im Wortlaut