Vorverlegung Schnittzeitpunkt von Naturschutzflächen

10.08.2022
Der Schnittzeitpunkt für Naturschutzflächen mit Schnittzeitraum vom 15.08.2022 bis 15.09.2022 kann im Jahr 2022 ausnahmsweise auf den Mittwoch, 10. August 2022, vorverlegt werden.

Information an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Naturschutzflächen in Appenzell I.Rh.

Der Schnittzeitpunkt für Naturschutzflächen mit Schnittzeitraum vom 15.08.2022 bis 15.09.2022 kann im Jahr 2022 ausnahmsweise auf den Mittwoch, 10. August 2022, vorverlegt werden.

Diese Vorverlegung ist möglich, weil die langanhaltenden Schönwetterperioden im Jahr 2022 zu einer ausgesprochen frühen Vegetationsentwicklung der Naturschutzflächen führen. Ausserdem sind aufgrund der sehr geringen Niederschlagsmengen die Böden trocken, weshalb der Schnitt schonend durchgeführt werden kann.

Bei Fragen steht Lena Denk, Leiterin Fachstelle Natur- und Landschaftsschutz, unter 071 788 95 82 und lena.denk@lfd.ai.ch zur Verfügung.

Mitteilung im Wortlaut