Fussgängersicherheit im Ried wird erhöht
Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement (JPMD) setzt im Riedquartier neue Verkehrsberuhigungsmassnahmen um. Die weiterentwickelte Lösung mit den Längsstreifen für Fussgängerinnen und Fussgänger erhöht die Sicherheit deutlich. Sie entstand nach einer Neubeurteilung und unter Mitwirkung der Bevölkerung.
Im Juni 2023 beschloss die Standeskommission, die hängigen Rekurse gegen die Verkehrsanordnungen vom 12. April 2022 im Riedquartier einstweilen zu sistieren. Zur Verkehrsberuhigung sollten damals an drei Standorten die Signale «Einfahrt verboten» aufgestellt werden. Die Standeskommission stellte in Aussicht, über die Rekurse zu befinden, sobald das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement neu verfügt oder einen Entscheid verlangt. Weil die Meinungen der Bewohnerinnen und Bewohner des Riedquartiers zu den Verkehrsanordnungen nach wie vor stark auseinandergingen, erklärte sich die Kommission der Korporation Stiftung Ried bereit, unter Einbezug der Riedbevölkerung und mit externer fachlicher Unterstützung neue Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Klare Kriterien für die Bewertung
Mit fachlicher Unterstützung eines Verkehrsplanungsbüros und dem Mitwirken der Riedbevölkerung wurden diverse Varianten erarbeitet und im Dezember 2024 durch das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement bewertet. Die Bewertungskriterien waren dieselben wie bei der ursprünglichen Verkehrsanordnung:
A) Reduktion des Verkehrsaufkommens
B) Durchfahrtsverkehr unattraktiver gestalten
C) Erhöhung der Fussgängersicherheit (Kinder)
D) in Relation zum Nutzen erträgliche Einschränkung für Riedbewohner
Öffentliche Information und politischer Entscheid
Am 6. Februar 2025 informierte die Riedverwaltung in der gut besuchten Ziegelhütte über die erarbeiteten Lösungen. Landesfähnrich Jakob Signer legte die Bewertung transparent dar.
In der Folge ersuchte die Korporation Stiftung Ried den Bezirksrat Appenzell, die favorisierte Lösung mit Fussgängerlängsstreifen auszuarbeiten. Der Bezirksrat überwies das Anliegen zur Prüfung an die Signalisationskommission.
Privatstrasse bleibt vorerst offen
Beim Strassenabschnitt zwischen der Bahnhofstrasse bis zur Ziegeleistrasse 15 handelt es sich um eine Privatstrasse. Die Eigentümer dulden den Fuss- und Fahrzeugverkehr seit etlichen Jahren. Der tägliche Verkehr von über 300 Fahrzeugen belastet dieses Strässchen stark und führt immer wieder zu Schäden. Die Eigentümer verzichten vorerst auf eine Sperrung. Sie werden die Strasse jedoch als Privatstrasse kennzeichnen.
Erhöhte Fussgängersicherheit
Nach eingehender Prüfung ordnet Landesfähnrich Jakob Signer die vom spezialisierten Verkehrsplanungsbüro ausgearbeitete Lösung mit Fussgängerlängsstreifen an. Die Massnahmen beruhigen den Verkehr und erhöhen die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger deutlich. Die sichere Fussgängerführung wird mittels Fussgängerlängsstreifen und flexiblen Pfosten als unterstützende bauliche Elemente gewährleistet. Die Rechtsmittelfrist betreffend die Fussgängerlängsstreifen beginnt am Tag der Markierung. Sobald die angeordneten Markierungen rechtskräftig sind, wird Landesfähnrich Jakob Signer die ursprüngliche Verkehrsanordnung vom 12. April 2022 zurückziehen.