Stipendienstelle

Der Kanton leistet nach dem Gesetz und den sich darauf stützenden Ausführungsbestimmungen Beiträge:

  • in Form von nichtrückzahlbaren Stipendien oder rückzahlbaren Studiendarlehen an die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten während der beruflichen Vor-, Aus- und Weiterbildung
  • in Form von Schulgeldern an die Ausbildungskosten während der beruflichen Erstausbildung, sofern die Ausbildungskosten nicht durch ein Stipendium oder Studiendarlehen gedeckt oder durch eine Vereinbarung (regionales Schulabkommen, interkantonale Fachschulvereinbarung) geregelt sind

Kontakt

Stipendienstelle Telefon +41 71 788 93 06

Ansprechperson

Schneider Mirjam
Mirjam Schneider

Leiterin Stipendienstelle
Telefon: +41 71 788 98 54
E-Mail: mirjam.schneider@ed.ai.ch