Appenzell Innerrhoden fällt nicht unter das Zweitwohnungsgesetz

19.04.2017
Der Zweitwohnungsanteil liegt in allen Bezirken des Kantons Appenzell I.Rh. unter dem Schwellenwert von 20%. Die vom Grossen Rat am 20. Juni 2016 verabschiedete Einführungsverordnung kommt somit vorderhand noch nicht zum Tragen.
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Bezirke des Kantons Appenzell Innerrhoden mit Zweitwohnungsanteil

Der Zweitwohnungsanteil liegt in allen Bezirken des Kantons Appenzell I.Rh. unter dem Schwellenwert von 20%. Die vom Grossen Rat am 20. Juni 2016 verabschiedete Einführungsverordnung kommt somit vorderhand noch nicht zum Tragen.

 

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