Verwendung Mittel Tourismusförderungsfonds

Ein grosser Teil der Mittel wird an den Verein Appenzellerland Tourismus  ausbezahlt, der im inneren Landesteil das operative Geschäft betreibt. Weiter werden Beiträge für die interkantonale Zusammenarbeit und nationale Programme im Tourismus aus den Mitteln des Fonds bezahlt und  Tourismusprojekte des Bezirks Oberegg unterstützt.

Verwendung der Mittel - Gesetzliche Vorgaben

Die Fondsmittel können ausbezahlt werden an (Art. 7 Tourismusförderungsgesetz):
  • Tourismusorganisationen
  • regionale und überregionale Veranstaltungen
  • weitere von der Standeskommission bestimmte Organisationen und Veranstaltungen

Die Höhe der Beiträge (Art. 13 Standeskommissionsbeschlusses über den Fonds für die Tourismusförderung) richtet sich nach der tourismuswirtschaftlichen Relevanz des Gesuches, nach der Verfügbarkeit der Fondsmittel und nach der Einhaltung der Grundsätze gemäss Tourismusförderungsgesetz (Art. 3). Grundsatz ist die Förderung der Erhaltung und ausgewogenen Entwiklung des Tourismus unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele von Kanton, Bezirken und Gemeinden, der natürlichen Lebensgrundlagen und -räume sowie der Interessen der einheimischen Bevölkerung und der Gäste. 

Die Entscheidkompetenz liegt beim Volkswirtschaftsdepartement. Das Amt für Wirtschaft verwaltet innerhalb des Volkswirtschaftsdepartements den Tourismusförderungsfonds.