Rodungsverfahren
Das Waldareal in unserem Kanton soll in seinem Umfang und in seiner Verteilung erhalten werden. Ausnahmen von dieser Vorschrift sind möglich, wenn ein anderes, öffentliches Interesse überwiegt und wenn ein Vorhaben nur an einem bestimmten Waldstandort realisiert werden kann (Standortgebundenheit).BeratungRodungsverfahren sind relativ kompliziert. Ab 5000 m2 ist der Bund zuständig, darunter der Kanton. Das Oberforstamt hat das Verfahren zu koordinieren, vor allem ein parallel laufendes Baubewilligungsverfahren. Der zuständige Forstingenieur steht zur Beratung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie frühzeitig mit ihm Kontakt auf.Abwicklung des VerfahrensDas Wichtigste zum Verfahren sowie die vom Gesuchsteller auszufüllenden Formulare können Sie herunterladen oder bestellen.Preis: flächenabhängig
https://www.ai.ch/themen/natur-und-umwelt/wald/rodungsverfahren
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