Holzernte

In allen Wäldern, welche die Funktion "Holzproduktion" zu erfüllen haben, ist die Produktion und Ernte von Wertholz ein Hauptziel der Waldbewirtschaftung. An der Holzernte gibt es viele Beteiligte mit ganz unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzen.BeratungVor allem die Revierförster, aber auch Oberförster und Forstingenieur stehen dem Waldeigentümer zur Beratung rund um die Holzernte zur Verfügung. Diese Beratung ist vor allem für den "kleinen" Privatwaldeigentümer, der nur in recht grossen Zeitabständen eine Holzernte zu organisieren hat, sehr hilfreich.HolzanzeichnungSämtliche Verkaufsholzschläge sowie alle Holzschläge über 10 Kubikmeter für den Eigenbedarf müssen vom zuständigen Revierförster angezeichnet werden. Der Waldeigentümer erhält auf Grund des Anzeichnungsprotokolles eine schrifltiche Holzschlagbewilligung, welche Bedingungen und Auflagen enthalten kann. Diese Holzschlagbewilligung ist zwei Jahre gültig. Bei der Anzeichnung können mit dem Förster Fragen zur Holzernte besprochen werden: Mittel-, bzw. Maschineneinsatz, Arbeitssicherheit, Abfuhr, Fahrrechte, Lagermöglichkeiten, ...Vermittlung Holzer/ForstunternehmerIn unserem Kanton sind ein paar einheimische Holzerequipen sowie einige wenige Forstunternehmer tätig. Ihr Revierförster kann Ihnen diese vermitteln, oder Sie können hier eine aktuelle Liste anschauen.HolzeinmessungWenn der zuständige Revierförster Holz eingemessen hat, erhält der Waldeigentümer sowie - falls bereits bekannt - auch der Holzkäufer in der Regel innert zwei, drei Tagen eine detaillierte Holzliste. Die neue Waldgesetzgebung lässt es zu, dass nebst den Revierförster auch Dritte Holz einmessen. Obligatorisch ist die Einmessung durch den Förster dann, wenn Beiträge an Schadholz erwartet werden. Dritte müssen dem Oberforstamt innert zwei Wochen nach der Einmessung eine ganze Reihe von Angaben abliefern. Diese dienen einerseits für unsere Forststatistik andererseits aber auch zur Kontrolle, ob die Holzschlagbewilligung eingehalten worden ist. Siehe hier die detaillierten Anforderungen an die Angaben bei Dritteinmessungen.ArbeitssicherheitHolzerntearbeiten gehören zu den gefährlichsten Arbeiten überhaupt. Immer wieder muss von tödlichen Holzereiunfällen berichtet werden. Nicht nur die zahlreichen "Hobbyholzer" sind gefährdet, auch erfahrenen Waldarbeitern und Forstwarten drohen Gefahren beim Fällen, Entasten und Holzrücken. Deshalb müssen von allen Beteiligten - von den Gefährdeten selber, vom Forstdienst, von den Waldeigentümern, Arbeits- oder Auftragsgebern sowie auch von der Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA - immer wieder und immer neue Anstrengungen unternommen werden, die Arbeitssicherheit zu erhöhen.- SUVADie SUVA bietet ein reiches Sortiment an Hilfen an, um die Unfallhäufigkeit zu senken. Es sind dies vor allem Broschüren und Plakate zu diesem Thema. Weiter steht in Mario Schernthanner, St. Gallen, ein SUVA-Gebietsleiter als Spezialist für Fragen zur Arbeitssicherheit zur Verfügung. Mario Schernthanner nimmt bei den SUVA-pflichtigen Betrieben auch Kontrollen in diesem Bereich vor.- BranchenlösungEin neuerer Weg, die Arbeitssicherheit bei SUVA-pflichtigen Betrieben (bei uns der Staatswaldbetrieb sowie die grösseren öffentlich-rechtlichen Holzkorporationen) zu erhöhen, führt über die sogenannte Branchenlösung. Dabei werden in einem Handbuch die Funktionen und Kompetenzen sowie Abläufe und Organisationen nach bestimmten Vorgaben klar strukturiert und festgelegt. Kleinere Holzkorporationen haben sich dabei zu einer Branchenlösung zusammengefunden. Die Revierförster sind hier als Berater und teilweise auch Kontrolleure tätig.Preis: je Fr. 2.-- pro m3 für das Anzeichnen und für das Einmessen.
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In allen Wäldern, welche die Funktion «Holzproduktion» zu erfüllen haben, ist die Produktion und Ernte von Wertholz ein Hauptziel der Waldbewirtschaftung. An der Holzernte gibt es viele Beteiligte mit ganz unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzen.

Beratung
Vor allem die Revierförster, aber auch Oberförster und Forstingenieur stehen dem Waldeigentümer zur Beratung rund um die Holzernte zur Verfügung. Diese Beratung ist vor allem für den «kleinen» Privatwaldeigentümer, der nur in recht grossen Zeitabständen eine Holzernte zu organisieren hat, sehr hilfreich.

Holzanzeichnung
Sämtliche Verkaufsholzschläge sowie alle Holzschläge über 10 Kubikmeter für den Eigenbedarf müssen vom zuständigen Revierförster angezeichnet werden. Der Waldeigentümer erhält auf Grund des Anzeichnungsprotokolles eine schrifltiche Holzschlagbewilligung, welche Bedingungen und Auflagen enthalten kann. Diese Holzschlagbewilligung ist zwei Jahre gültig. Bei der Anzeichnung können mit dem Förster  Fragen zur Holzernte besprochen werden: Mittel-, bzw. Maschineneinsatz, Arbeitssicherheit, Abfuhr, Fahrrechte, Lagermöglichkeiten, ...

Vermittlung Holzer/Forstunternehmer
In unserem Kanton sind ein paar einheimische Holzerequipen sowie einige wenige Forstunternehmer tätig. Ihr Revierförster kann Ihnen diese vermitteln, oder Sie können hier eine aktuelle Liste anschauen.

Holzeinmessung
Wenn der zuständige Revierförster Holz eingemessen hat, erhält der Waldeigentümer sowie – falls bereits bekannt – auch der Holzkäufer in der Regel innert zwei, drei Tagen eine detaillierte Holzliste. Die neue Waldgesetzgebung lässt es zu, dass nebst den Revierförster auch Dritte Holz einmessen. Obligatorisch ist die Einmessung durch den Förster dann, wenn Beiträge an Schadholz erwartet werden. Dritte müssen dem Oberforstamt innert zwei Wochen nach der Einmessung eine ganze Reihe von Angaben abliefern. Diese dienen einerseits für unsere Forststatistik andererseits aber auch zur Kontrolle, ob die Holzschlagbewilligung eingehalten worden ist. Siehe hier die detaillierten Anforderungen an die Angaben bei Dritteinmessungen.

Arbeitssicherheit
Holzerntearbeiten gehören zu den gefährlichsten Arbeiten überhaupt. Immer wieder muss von tödlichen Holzereiunfällen berichtet werden. Nicht nur die zahlreichen «Hobbyholzer» sind gefährdet, auch erfahrenen Waldarbeitern und Forstwarten drohen Gefahren beim Fällen, Entasten und Holzrücken. Deshalb müssen von allen Beteiligten - von den Gefährdeten selber, vom Forstdienst, von den Waldeigentümern, Arbeits- oder Auftragsgebern sowie auch von der Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA - immer wieder und immer neue Anstrengungen unternommen werden, die Arbeitssicherheit zu erhöhen.

- Branchenlösung
Ein neuerer Weg, die Arbeitssicherheit bei SUVA-pflichtigen Betrieben (bei uns der Staatswaldbetrieb sowie die grösseren öffentlich-rechtlichen Holzkorporationen) zu erhöhen, führt über die sogenannte Branchenlösung. Dabei werden in einem Handbuch die Funktionen und Kompetenzen sowie Abläufe und Organisationen nach bestimmten Vorgaben klar strukturiert und festgelegt. Kleinere Holzkorporationen haben sich dabei zu einer Branchenlösung zusammengefunden. Die Revierförster sind hier als Berater und teilweise auch Kontrolleure tätig.
Preis: je Fr. 2.-- pro m3 für das Anzeichnen und für das Einmessen.

Publikationen

Publikationen
Typ Titel Dokumentdatum
Broschüre WaldSchweiz für die Aufarbeitung von Laubsägeholz 14.09.2023
Liste Forstunternehmer 17.01.2023
Merkblatt Ausbildungspflicht Waldarbeiter AI 23.02.2022