Coronavirus: Einschränkungen beim Strassenverkehrsamt

17.03.2020
Der Betrieb beim Strassenverkehrsamt wird durch die Sicherheitsregeln des Bundes betreffend Coronavirus eingeschränkt.

Der Betrieb beim Strassenverkehrsamt wird durch die Sicherheitsregeln des Bundes betreffend Coronavirus eingeschränkt.

Wir bitten Sie höflich, Ihre Geschäfte mit dem Strassenverkehrsamt möglichst auf dem Postweg zu erledigen. Sie finden die betreffenden Formulare auf der Website www.stva.ai.ch

Kommen Sie nicht zum Strassenverkehrsamt, wenn Sie Husten oder Fieber haben oder zu einer Risikogruppe gehören. In solchen Fällen können Sie Ihren Termin kostenlos verschieben. Hier finden Sie eine laufend aktualisierte Übersicht, in welcher Form wir unsere Dienstleistungen derzeit anbieten.

Führerprüfungen
Aufgrund des vom Bundesrat verordneten Notstands und unter Beachtung der damit verfolgten Ziele, finden ab sofort bis voraussichtlich am 19. April 2020 keine praktischen und theoretischen Führerprüfungen statt.

Fahrzeugprüfungen
Aktuell finden alle Fahrzeugprüfungen wie geplant statt. Wir bitten Sie, Abstand zu halten und draussen zu warten.

Zulassungsschalter
Der Schalter ist bis auf weiteres geöffnet. Falls sich Personen im Wartebereich aufhalten, warten Sie bitte draussen bis der Schalter frei ist.

Häufige Fragen
Wird mein Lernfahrausweis (LFA) verlängert, wenn ich jetzt nicht an die Führerprüfung gehen kann?
  • Ja, die Lernfahrausweise werden verlängert, wenn das Ablaufdatum ab 9. März 2020 oder später liegt. Die Kategorien A1 und A werden um 4 Monate, alle übrigen Kategorien um 6 Monate verlängert.
Mein Führerschein auf Probe (FAP) läuft ab, die Kurse wurden abgesagt. Wird mein FAP verlängert?
  • Nein, mit dem bisherigen FAP sind Sie in der Schweiz weiterhin fahrberechtigt, wenn das Ablaufdatum ab 9. März 2020 oder später liegt.

Eine Übersicht zu allen Einschränkungen im Strassenverkehrsamt findet sich hier.