Werkbeiträge 2021 der Innerrhoder Kunststiftung

30.04.2021
Die Innerrhoder Kunststiftung verleiht im Jahr 2021 wiederum Werkbeiträge in der Gesamthöhe von Fr. 10’000.--. Beitragsberechtigt sind Kunstschaffende, die in Appenzell I.Rh. wohnhaft sind oder einen anderen Bezug zum Kanton haben.

Die Innerrhoder Kunststiftung verleiht im Jahr 2021 wiederum Werkbeiträge in der Gesamthöhe von Fr. 10’000.--. Beitragsberechtigt sind Kunstschaffende, die in Appenzell I.Rh. wohnhaft sind oder einen anderen Bezug zum Kanton haben.

Seit bald 21 Jahren vergibt die Innerrhoder Kunststiftung in unregelmässigen Abständen Werkbeiträge an Kunstschaffende. Diese Werkbeiträge fördern künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, neue Medien und Performance. Diese können gänzlich neu sein oder einem laufenden Arbeitsprozess entstammen. Die Werkbeiträge sind nicht als Auszeichnung für erbrachte Leistungen gedacht.

Beitragsberechtigt sind Kunstschaffende, die in Appenzell I.Rh. wohnhaft sind oder einen anderen Bezug zum Kanton nachweisen können. Der Besitz des Bürgerrechts des Kantons Appenzell I.Rh. allein ist nicht ausreichend. Frühere Preisträgerinnen und Preisträger waren beispielsweise Haviva Jacobson, Luzia Broger, Stefan Inauen, Christian Meier, Jeannice Keller, Roswitha Gobbo und im Jahr 2019 Christian Hörler.

Detaillierte Bewerbungsunterlagen sind bei der Innerrhoder Kunststiftung, Sekretariat, Hauptgasse 51, 9050 Appenzell, ottilia.doerig@ed.ai.ch und online unter www.ai.ch/werkbeitrag erhältlich. Einsendeschluss ist der 31. August 2021.

Medienmitteilung im Wortlaut