Werkbeitrag 2019 der Innerrhoder Kunststiftung

30.04.2019
Die Innerrhoder Kunststiftung verleiht im Jahr 2019 wiederum Werkbeiträge in der Gesamthöhe von Fr. 10'000.-- an Kunstschaffende, die in Appenzell I.Rh. wohnhaft sind oder einen anderen Bezug zum Kanton haben.

Die Innerrhoder Kunststiftung verleiht im Jahr 2019 wiederum Werkbeiträge in der Gesamthöhe von Fr. 10’000.-- an Kunstschaffende, die in Appenzell I.Rh. wohnhaft sind oder einen anderen Bezug zum Kanton haben.

Seit dem Jahr 2000 vergibt die Innerrhoder Kunststiftung in unregelmässigen Abständen Werkbeiträge an Kunstschaffende. Diese Werkbeiträge fördern künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, neue Medien und Performance. Diese können gänzlich neu sein oder einem laufenden Arbeitsprozess entstammen. Die Werkbeiträge sind nicht als Auszeichnung für erbrachte Leistungen gedacht. Beitragsberechtigt sind Kunstschaffende, die in Appenzell I.Rh. wohnhaft sind oder einen anderen Bezug zum Kanton nachweisen können. Der Besitz des Bürgerrechts des Kantons Appenzell I.Rh. allein ist nicht ausreichend. Frühere Preisträgerinnen und Preisträger waren beispielsweise Haviva Jacobson, Luzia Broger, Stefan Inauen, Christian Meier, Jeannice Keller und 2017 Roswitha Gobbo.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut